Hallo kann mir jemand helfen? Ich bin selbständig und nichtselbständig Tätig. Während meines Erziehungsurlaubes bin ich nur selbständig Tätig. Ich möchte jetzt meine Erziehungszeit für meine nichtselbständige Tätigkeit bei der Rentenversicherung eintragen lassen. Gibt es da eine Beschränkung in Wochenstunden oder wieviel man verdienen darf wenn man in dieser Zeit selbständig Tätig ist/war? Zumindest muss man detailiert im Antrag bei der Rentenversicherung Auskunft darüber erteilen. Was ist der Grund dafür und welche Konsequenzen ergeben sich.