Bar eröffnen trotz Vorstrafe?
Guten Tag.
Ich würde gerne eine Event-Bar eröffnen.
Allerdings habe ich ein bisschen Bedenken bei der Erlaubnis.
- „Betrug“ 2019 wurde ich wegen Mietbetruges verurteilt zu 42 Tagessätzen.Ich hab allerdings schwarz auf weiß, dass ich nicht der Haupttäter war. Ich zog damals früher aus einer WG aus, zahlte bis dahin meinen Anteil, stand aber noch im Mietvertrag als ich ging (Leichtsinnsfehler) und meine WG „Freunde“ zahlten die Miete monatelang nicht und verschwanden dann über Nacht. Mitgehangen mitgefangen.
- „Alkohol am Steuer“. Ich war Ende 2020 sehr blöd. Ich lies mich überreden mit 1.3 Promille eine Strecke von einem Kilometer mit dem Auto zu fahren. Ich wurde natürlich erwischt. Ich musste eine Unterrichtung machen und hatte 8 Monate Fahrverbot. Die Fahrerlaubnis bekam ich letztendlich wieder. Ich hab einen Nachweis dass ich an dem Kurs teilnahm.
Könnten diese beiden Anzeigen mir den Traum mit der Bar verbauen? Zwecks der Schanklizenz? Das steht beides im Führungszeugnis.
Ich war eher naiv anstatt straffällig, sehe aber meine Fehler dabei ein.
Die Nachweise würde ich zum Gewerbeamt mit nehmen, denkt ihr das hilft? Oder brauche ich noch ein psychologisches Gutachten - wenn ja wie heißt das genau?
3 Antworten
Hinsichtlich der Dir bevorstehenden Zuverlässigkeitsprüfung wird die Behörde untersuchen, ob es Zweifel an Ihrer persönlichen Eignung gibt.
Hier kommt es ganz auf den Einzelfall an, aber generell ist es nicht nötig, eine zu 100 % saubere Weste zu haben.
Je nach Straftat, Anzahl der Strafen, Höhe der Strafe wird entschieden.
Su solltest daher erstmal Fragen, ob die Möglichkeit der Gründung besteht.
Für alle Fragen zur Gründung findest Du Infos unter: www.beraterstudio.de
Eher nicht. Sonst gäbe es so gut wie keine Bars ;)
Das Führungszeugnis muss nicht ohne Einträge sein.
Hier würde ich mal mit dem Führungszeugnis beim zuständigen Ordnungsamt vorbeischauen und höflich anfragen, wie die Chance für eine Gewerbeanmeldung ist.