Bar eröffnen trotz Vorstrafe?

3 Antworten

Hinsichtlich der Dir bevorstehenden Zuverlässigkeitsprüfung wird die Behörde untersuchen, ob es Zweifel an Ihrer persönlichen Eignung gibt.

Hier kommt es ganz auf den Einzelfall an, aber generell ist es nicht nötig, eine zu 100 % saubere Weste zu haben.

Je nach Straftat, Anzahl der Strafen, Höhe der Strafe wird entschieden.

Su solltest daher erstmal Fragen, ob die Möglichkeit der Gründung besteht.

Für alle Fragen zur Gründung findest Du Infos unter: www.beraterstudio.de

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eher nicht. Sonst gäbe es so gut wie keine Bars ;)

Das Führungszeugnis muss nicht ohne Einträge sein.

Hier würde ich mal mit dem Führungszeugnis beim zuständigen Ordnungsamt vorbeischauen und höflich anfragen, wie die Chance für eine Gewerbeanmeldung ist.