Hallo zusammen, ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich bin im Augenblick als Maler fest angestellt und möchte mich noch in diesem Jahr als Raumausstatter selbstständig machen, da dieser Beruf ab 2020 unter die Meisterpflicht fällt.

Nun zu meinen Fragen:

-Ist es möglich mich jetzt 2019 als Raumausstatter Nebengewerbe/Kleinunternehmen selbstständig zu machen und das Nebengewerbe gegebenenfalls 2020 in ein Hauptgewerbe (Bestandsschutz ohne Meisterbrief) umzuwandeln oder ist das Umwandeln in ein Hauptgewerbe eine komplette Neuanmeldung bei welcher der Bestandsschutz nicht mehr gilt?

-Würde für dieses Jahr 2019 die Grenze Umsätze von 17.500 Euro Kleinunternehmen und nächstes Jahr bis 50.000 Euro gelten?

Darf ich im Nebengewerbe/Kleinunternehmen Werbung in zb. Zeitschriften etc machen?

- Kann ich die freiwillige Arbeitslosenversicherung schon mit dem Nebengewerbe oder erst mit dem Hauptgewerbe abschließen?