Minijob, Midijob und selbständiger Kleinunternehmer?

1 Antwort

1. Dein Minijob pauschal versteuern zu lassen, ist auf jeden Fall die richtige Entscheidung.

2. Der Midijob (Gleitzone) mit 850,- * 12 = 10.200,- bringt auch noch keine Steuer.

3. Aber mit der selbständigen Tätigkeit kommst du in den Bereich und da kosten dann die ersten 100,- Euro (das werden die 100,- sein, die Dein Gewinn höher ist als 1.300,-) kosten dann 14,- Euro Steuer,.

4. Dran denken, dass von den 600,- Euro Umsatz die Betriebsausgaben abgezogen werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Sunita 
Beitragsersteller
 17.08.2016, 09:59

Vielen Dank für die Antwort. Verstehe ich das richtig, dass jede Tätigkeit (Minijob, Midijob, Selbständigkeit) steuerlich separat für sich zu betrachten sind und man die Gehälter/Erlöse nicht zusammenaddieren muss? Damit sind Punkt 1 und 2 für mich klar.

Bei dem Rechenbeispiel unter Punkt 3 steige ich jedoch noch nicht ganz durch. Benötige hierzu bitte weitere Erläuterungen/Hintergrundinfos.

Punkt 4 ist klar.

Vielleicht kann noch jemand meine anderen, noch offenen Fragen, welche nicht die Steuer betreffen, beantworten?

Danke!

wfwbinder  17.08.2016, 18:11
@Sunita

Alle Einkünfte werden zusammen gezählt, mit einer Ausnahme. Wenn der Minijob pauschal besteuert wird (beim Arbeitgeber drauf bestehen), der Minijob nicht.

zu Punkt 3.

Wenn Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beteiligt sind, beginnt wegen der Freibeträge (Arbeinehmerpauschlae, Vorsorgepauschbetrag) die Besteuerung bei ca. 11.500,-.

Dein Midijob 850,- * 12 = 10.200,-. Somit sind die ersten 1.300,- Gewinn aus der Selbständigen Tätigkeit auch noch frei. dann beginnt es mit 14 % für die ersten 100,- Euro, die mehr an Gewinn sind.