Minijob, Midijob und selbständiger Kleinunternehmer?
Was ist alles bei folgendem Fall zu beachten:
Minijob unter 450,- € brutto/Monat und gleichzeitig Midijob unter 850,- € brutto/Monat bei unterschiedlichen Arbeitgebern und gleichzeitig selbständig als Kleinunternehmer geschätzt bis zu 600,- € Umsatz/Monat
Für die Einkommenssteuer: Sind hierfür alle Einkünfte (Minijob, Midijob und Selbständigkeit) heranzuziehen?
Kann für den Minijob die 2 % Pauschsteuer veranschlagt werden, so dass man diese max. 450,- € nicht bei dem zu versteuernden Einkommen berücksichtigen muss?
Ist bei der Lohnsteuerklasse irgendwas zu beachten? Können Mini- und Midi-Job beide unter der Lohnsteuerklasse 1 laufen?
Die Sozialversicherungen sind ja über den Midijob abgedeckt. Da Mini- und Midijob zusammen auf über 850,- € kommen, werden jedoch für beide Sozialversicherungsabgaben fällig, richtig?
Ab wann müsste man sich für die Selbstständigkeit zusätzlich versichern, falls die Einnahmen aus der Selbständigkeit steigen? Gemessen am Umsatz oder am Zeitaufwand?
Darf man den beiden Arbeitgebern des Mini- und Minijobs zusätzlich dazu selbständige Leistungen in Rechnung stellen, wenn sich die Selbständigkeit nicht ausschließlich aus diesen Leistungen ergibt sondern auch noch andere Kunden bedient werden. Muss das in einem gewissen Verhältnis zueinander sein? Also die anderen Kunden überwiegen? Wenn ja, welche Maßeinheit (Entgelt oder Zeitaufwand) ist dafür ausschlaggebend?
Noch irgendwas zu berücksichtigen, das noch nicht angesprochen wurde?
1 Antwort
1. Dein Minijob pauschal versteuern zu lassen, ist auf jeden Fall die richtige Entscheidung.
2. Der Midijob (Gleitzone) mit 850,- * 12 = 10.200,- bringt auch noch keine Steuer.
3. Aber mit der selbständigen Tätigkeit kommst du in den Bereich und da kosten dann die ersten 100,- Euro (das werden die 100,- sein, die Dein Gewinn höher ist als 1.300,-) kosten dann 14,- Euro Steuer,.
4. Dran denken, dass von den 600,- Euro Umsatz die Betriebsausgaben abgezogen werden.
Alle Einkünfte werden zusammen gezählt, mit einer Ausnahme. Wenn der Minijob pauschal besteuert wird (beim Arbeitgeber drauf bestehen), der Minijob nicht.
zu Punkt 3.
Wenn Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beteiligt sind, beginnt wegen der Freibeträge (Arbeinehmerpauschlae, Vorsorgepauschbetrag) die Besteuerung bei ca. 11.500,-.
Dein Midijob 850,- * 12 = 10.200,-. Somit sind die ersten 1.300,- Gewinn aus der Selbständigen Tätigkeit auch noch frei. dann beginnt es mit 14 % für die ersten 100,- Euro, die mehr an Gewinn sind.
Vielen Dank für die Antwort. Verstehe ich das richtig, dass jede Tätigkeit (Minijob, Midijob, Selbständigkeit) steuerlich separat für sich zu betrachten sind und man die Gehälter/Erlöse nicht zusammenaddieren muss? Damit sind Punkt 1 und 2 für mich klar.
Bei dem Rechenbeispiel unter Punkt 3 steige ich jedoch noch nicht ganz durch. Benötige hierzu bitte weitere Erläuterungen/Hintergrundinfos.
Punkt 4 ist klar.
Vielleicht kann noch jemand meine anderen, noch offenen Fragen, welche nicht die Steuer betreffen, beantworten?
Danke!