Während Erziehungszeit selbständige Tätigkeit
Hallo kann mir jemand helfen? Ich bin selbständig und nichtselbständig Tätig. Während meines Erziehungsurlaubes bin ich nur selbständig Tätig. Ich möchte jetzt meine Erziehungszeit für meine nichtselbständige Tätigkeit bei der Rentenversicherung eintragen lassen. Gibt es da eine Beschränkung in Wochenstunden oder wieviel man verdienen darf wenn man in dieser Zeit selbständig Tätig ist/war? Zumindest muss man detailiert im Antrag bei der Rentenversicherung Auskunft darüber erteilen. Was ist der Grund dafür und welche Konsequenzen ergeben sich.
1 Antwort
Ich bin kein Profi was diese doppelte Tätigkeit ist aber kann dir nur sagen wie es normalerweise ist: laut Bundesministerium (http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=93576.html) sind 30Wochenstunden ok, bei allem darüber würde der Elterngeldanspruch halt komplett verloren gehen. für die Rentenpunkte ist halt wichtig ob du diese Zeit zur Erziehung und Pflege nutzt oder normal erwerbstätig bist
meines Erachtens geht es der Fragestellerin nicht um das Elterngeld, sondern um die Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung.