Bar eröffnen trotz Vorstrafe?
Guten Tag.
Ich würde gerne eine Event-Bar eröffnen.
Allerdings habe ich ein bisschen Bedenken bei der Erlaubnis.
- „Betrug“ 2019 wurde ich wegen Mietbetruges verurteilt zu 42 Tagessätzen.Ich hab allerdings schwarz auf weiß, dass ich nicht der Haupttäter war. Ich zog damals früher aus einer WG aus, zahlte bis dahin meinen Anteil, stand aber noch im Mietvertrag als ich ging (Leichtsinnsfehler) und meine WG „Freunde“ zahlten die Miete monatelang nicht und verschwanden dann über Nacht. Mitgehangen mitgefangen.
- „Alkohol am Steuer“. Ich war Ende 2020 sehr blöd. Ich lies mich überreden mit 1.3 Promille eine Strecke von einem Kilometer mit dem Auto zu fahren. Ich wurde natürlich erwischt. Ich musste eine Unterrichtung machen und hatte 8 Monate Fahrverbot. Die Fahrerlaubnis bekam ich letztendlich wieder. Ich hab einen Nachweis dass ich an dem Kurs teilnahm.
Könnten diese beiden Anzeigen mir den Traum mit der Bar verbauen? Zwecks der Schanklizenz? Das steht beides im Führungszeugnis.
Ich war eher naiv anstatt straffällig, sehe aber meine Fehler dabei ein.
Die Nachweise würde ich zum Gewerbeamt mit nehmen, denkt ihr das hilft? Oder brauche ich noch ein psychologisches Gutachten - wenn ja wie heißt das genau?
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