Betriebskostenpauschale und Umsatzsteuer bei Journalisten?

Für Journalisten (und andere freie Berufe) gibt es ja bekanntlich die Betriebskostenpauschale von bis 2.455 €, die dann aber auch die ans Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer umfassst - so entspricht es dem Begriff Betriebsausgaben, so kann man es hier im Forum lesen, so haben eben aber auch immer wieder die Finanzämter entschieden. Soweit so klar.

In der Praxis scheint das jedoch keinerlei Niederschlag zu finden: Alle Branchenfreunde, die ich bisher befragen konnte, gehen im Wesentlichen so vor, in der EÜR neben der Betriebskostenpauschale einfach auch noch die abgeführte Umsatzsteuer angeben und fertig. Und von den Finanzämtern kommt, trotz beispielsweise meiner alljährlichen expliziten Erwähnung im Anschreiben, keinerlei Widerspruch. Schön für alle, die dadurch ganz bequem ohne Abrechnung noch mal 2.455 € zusätzliche Ausgaben einbringen können - bis es das Finanzamt dann eben doch mal bemängelt und man halt auch anfängt mit der Zettelwirtschaft.

Es scheint also bei diesem Thema auf allen Seiten ein ordentliches Maß an Unwissen zu herrschen, was auch noch dadurch verstärkt wird, dass selbst auf den einschlägigen, oft auch seriöseren Selbstständigen-Webseiten der Sachverhalt keinerlei Erwähnung findet. Da heißt es dann meist, die Betriebskostenpauschale sei ein tolles Steuersparmodell, was in Rechenmodellen bei einem zugrunde gelegten Einkommen von 30.000 € beispielsweise mit dem Verhältnis von 370 € realen Ausgaben zu 2.455€ Pauschale begründet wird.

Das ist jedoch Blödsinn, klar, denn real müsste in diesem Beispiel ja noch 7 % Umsatzsteuer (bei Journalisten) in Höhe von rund 2.000 € hinzugerechnet werden, und dann ist die Pauschale ja schon bei Kauf eines neuen Laserdruckers hinfällig. Und wer hin und wieder auch mal etwas mit 19% Umsatzsteuer abrechnet, bei dem geht es natürlich noch viel schneller.

Vor diesem Hintergrund frage ich mich zweierlei:

  1. Warum wird selbst auf Steuerfachportalen nicht deutlich darauf hingewiesen, dass die Betriebskostenpauschale bei Umsatzsteuerzahlern mit normalem Einnahmen eigentlich kaum Sinn macht? Liegen die Ämter vielleicht doch falsch?
  2. Und damit dann natürlich verbunden, gibt es irgendwo ein abschließendes Urteil oder eine Anweisung oder was auch immer, die das ein für alle mal klärt, anstatt nur zu Interpretieren.


Den seltsam bleibt es am Ende schon, schließlich sollen Betriebskostenpauschalen ja der Vereinfachung dienen, aber wenn sie dann in der Praxis eben doch bei einem ansatzweise normalen Einkommen nicht mehr sinnvoll anzuwenden sind, was soll dass dann überhaupt? In Zukunft werden sich nämlich sowohl ich als auch die für mich zuständigen Steuerbeamten durch einen hübschen Zettelhaufen wühlen, bei dem am Ende ungefähr die selben Beträge rauskommen - ein Hoch auf die Volkswirtschaft, kann man da wohl nur noch sagen.

Freiberufler, Steuererklärung, Steuern, Umsatzsteuer
Wie versteuere ich meine Einnahmen über die Plattform Upwork richtig?

Hallo, ich habe gerade damit begonnen, neben meinem Studium regelmäßig Geld über die Freelance-Jobvermittlungs-Plattform Upwork zu verdienen, und bin mir nicht ganz im Klaren, inwieweit ich an meine Auftraggeber Rechnungen stellen muss, inwieweit ich buchführen muss, und welche Steuern ich zahlen wann und wie zahlen muss. Ich hatte mit Steuern noch nie was zu tun, und bin mir auch noch einiger Internetrecherche nicht ganz sicher, welche Schritte ich jetzt gehen muss.

Ich habe mich schon im letzten Sommer bei Upwork angemeldet, und für einen einmaligen Übersetzerjob in den Niederlanden und einen regelmäßigeren Übersetzerjob in den USA seit dem ungefähr 600 USD verdient. Seit einem Monat habe ich nun einen neuen Auftraggeber aus Deutschland, für den ich hoffentlich längerfristig als Texter arbeiten kann. Generell sind in den meisten Monaten mit ca. 1200-1300 USD Einnahmen zu rechnen, welche in vereinzelten Monaten wie in den Semesterferien aber auch mal höher ausfallen könnten.

Über Upwork erhalte ich ja regelmäßig eine Rechnung, die den Gesamtbetrag meiner Einnahmen durch den Auftraggeber anzeigt. In einer zweiten Rechnung wird dann die Upwork Service Gebühr aufgeführt, und darauf dann auch noch ein VAT berechnet.

Meine Internetrecherche hat bis jetzt ergeben, dass ich als Texter bzw. Übersetzer in die Kategorie Freiberufler zähle und deshalb keine Gewerbesteuer zahlen muss. Wenn ich es richtig verstehe, profitiere ich ab einem Maximaleinkommen von 17.500 € im Jahr auch noch von der Kleinunternehmerregelung, und komme somit auch um die Umsatzsteuer herum?

Als absoluter Laie bin ich jetzt leider etwas ratlos, welche Schritte ich denn unternehmen muss.

  1. Ich gehe davon aus, ich sollte dringend den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen? Ist es ein Problem, dass dies noch nicht geschehen ist? Wie sollen Angaben über voraussichtliches Einkommen gemacht werden, wenn das auf Upwork so spontan und unsicher ist?

  2. Muss ich nun selber noch Rechnungen an meine Auftraggeber stellen, oder sind die Rechnungen von Upwork ausreichend für alle weiteren Schritte?

  3. Wie sollte ich nun buchführen, bzw. welche Dokumente muss ich erstellen oder sammeln? Muss ich die Verdienste der einzelnen Auftraggeber aufsplitten, oder reicht der monatliche Gesamtbetrag?

  4. Welche Steuern treffen nun noch auf meinen Fall zu. Die Einkommenssteuer? Die Mehrwertsteuer? Die Umsatzsteuer greift, sobald ich die 17.500 € Marke überschritten habe?

  5. Wie sieht es mit anderen Zahlungen wie Arbeitslosenversicherung oder Rentenversicherung aus? Was ist für mich Pflicht, bzw. was ist sinnvoll?

  6. Ist es ein Problem, dass ich nun schon mit der Arbeit begonnen habe, mich aber um jegliche Steuerfragen nicht gekümmert habe?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir irgend jemand mit diesen Fragen etwas weiterhelfen kann, ich habe leider etwas den Faden verloren!

Liebe Grüße

einkommensteuer, Freelancer, Freiberufler, Umsatzsteuer
Wie bei Freelance-Arbeit auf Upwork Einnahmen festhalten und Umsatzsteuer dokumentieren?

Hallo!

Ich arbeite seit 2015 als Freelancer (Bereich Übersetzer) über die Online-Plattform Upwork. Ich habe es aus Unwissenheit versäumt, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. (Das habe ich vor ein paar Tagen nachgeholt.) Ich habe jedoch bei meiner Steuererklärung für 2015 meinen erzielten Gewinn von ca. 8500€ in Anlage S aufgeführt und eine formlose Einnahmen-Überschuss-Rechnung eingereicht.

Die Sache ist nun so: Bei Upwork stellen Kunden Arbeitsangebote ein, auf die ich mich als Freelancer bewerben kann. Werde ich für einen Job angenommen und erledige ich die Arbeit, stellt Upwork dem Kunden eine Rechnung (auf welche ich allerdings keinen Zugriff habe) und zieht den entsprechenden Betrag ein. Dann zieht Upwork von diesem Betrag eine gewisse Servicegebühr ab, stellt mir eine Abrechnung über die einbehaltene Servicegebühr aus und überweist mir das Geld. Das heißt, ich selbst habe bislang keine Rechnungen ausgestellt. Zudem arbeite ich auch für mehrere Kunden gleichzeitig. Das heißt, wenn ich in einer Woche je ein paar Stunden für Kunde X, Y und Z arbeite, zieht Upwork das Geld von diesen Kunden ein und zahlt es mir dann gebündelt als einen Betrag einmal pro Woche auf mein Konto aus. Bislang habe ich es so gehalten, dass ich aufgrund der fehlenden Rechnungen einfach jedes Mal, wenn ich eine Zahlung auf meinem Konto erhalten habe, ich diesen Betrag in eine Excel-Tabelle eingetragen habe. Am Ende des Jahres habe ich alles zusammengerechnet, meine Ausgaben abgezogen und den Gewinn in Anlage S deklariert. Ist das ausreichend?

Das andere Problem: 2016 habe ich über Upwork etwas über 30000€ eingenommen. Damit bin ich, wie ich jetzt gelesen habe, kein Kleinunternehmer mehr und muss seit dem 1.1.2017 Umsatzsteuer abführen. Zum einen habe ich bislang keine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht und zum anderen habe auch keine Ahnung wie ich die Umsatzsteuer berechnen/dokumentieren sollte. Die meisten meiner Kunden auf Upwork sind aus den USA und Hongkong, also außerhalb der EU und damit nicht steuerbar(?). Einer allerdings ist aus Deutschland. Upwork zeigt mir auf der Website einen Transaktionsverlauf für jeden Kunden an, auf dem man (in US$) sieht, welche Gelder vom Kunden an Upwork überwiesen wurde, was Upwork einbehalten hat und was ich bekommen habe. Sollte ich das als Grundlage nehmen? Aber wie halte ich das dann buchhaltungstechnisch fest?

Die wichtigste Frage: Habe ich durch meine Unwissenheit eine Straftat begangen oder drohen mir nun finanzielle Strafen? Ich habe meinen Gewinn ja dem Finanzamt gemeldet, nur habe ich Angst, dass ich Sachen nicht auf die richtige Art dokumentiert habe.

2017 soll zudem mein letztes Jahr für selbstständige Arbeit in Deutschland sein, da ich plane nach Kanada auszuwandern. Ich habe 2016 meinen Antrag auf permanente Aufenthaltsgenehmigung eingereicht, der noch dieses Jahr bewilligt werden soll. Melde ich mich und mein Unternehmen dann einfach ab und zahle 2018 die Steuern für 2017 und das war's dann?

Freiberufler, Umsatzsteuer
Steuerberater hat Steuererklärung zu spät oder gar nicht eingereicht. Kann er nun belangt werden?

Hallo,

ich bin selbstständig als Freiberufler und mein Steuerberater hat meine Einkommen- und Umsatzsteuer für 2014 zu spät abgegeben. Die Bescheid (Umsatzsteuerbescheid und Einkommensteuerbescheid) habe ich nun vom Finanzamt bekommen mit jeweils entsprechenden Verspätungszuschlägen und mit jeweils einer geschätzten Bemessungsgrundlage. Dies führt nun dazu, dass ich recht viel nachzahlen muss.

Ich habe meinen Steuerberater die Steuerbescheide natürlich sofort zukommen lassen zur Prüfung und habe auch schon mehrfach versucht einen telefonischen Kontakt herzustellen. Aber mein Steuerberater ist leider sehr unzuverlässig und nicht kommunikativ. Ein Wechsel wird jetzt spätestens notwendig. Hinzu kommt, dass auch meine Einkommensteuervorauszahlung für jedes Quartal enorm gestiegen sind. Alle Nachzahlungen werden automatisch von meinem Konto einbezogen, startend mit dem 10.06.. Dies möchte ich natürlich verhindern, da mein Steuerberater ja den Fehler gemacht hat. Während der gesamten Zeit habe ich Ihn mehrfach daran erinnert meine Steuererklärungen abzugeben. Die Unterlagen hat er frühzeitig von mir erhalten.

Was kann ich denn nun machen? Ihm scheint es total egal zu sein. Fakt ist, dass diese Nachzahlungen mich in ein finanzielles Loch führen und ich sehr beunruhigt bin. Kann man den Steuerberater belangen ohne gleich einen Anwalt zu nehmen?

Kann diese Angelegenheit auch nun noch ein anderer Steuerberater klären mit dem Finanzamt und meine (unberechtigten) Nachzahlungen verhindern?

Danke und Gruß, Martin

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Ich möchte im Nebengewerbe Kleinunternehmer sein, werde Flugtickets kaufen und verkaufen, falle ich unter die Umsatzsteuer?

Hallo liebe Gemeinde, ich möchte als Kleinunternehmer im Nebengewerbe als Reisevermittler Flugtickets von Fluggesellschaften einkaufen (über bestimmte Portale, -> Consolidator) mit Gewinn weiterverkaufen.

Angenommen beträgt der Flugpreis 200€ zum Einkaufspreis, ich werde 20€ Gewinn addieren und es für 220€ an Kunden (Privatkunden) weiterverkaufen. Muss ich als reine Reisevermittler zusätzlich 19% auf den Flugpreis von 220€ addieren? Viele große Reisevermittler (wie fluege . de) verkaufen die Flugtickets schon fast zum Einkaufspreis, weshalb die Vermutung nahe liegt, dass man als Reisevermittler keine 19% Ist aufaddierten muss.

Als Kleinunternehmer sind bis zu 17.500€ Umsatzerlöse möglich. Wenn die Umsatzerlöse von meinen Flugtickets nicht steuerpflichtig ist, dann muss ich doch nur mein Gewinn - also Marge - aufaddieren um an die 17.500€ zu kommen oder nicht?

Wenn ich von den 220,00€ erstmal 19% Ust abgeben müsste, wären das 41,80€. Dann hätte ich ja Verlust.

Müsste ich auf die 220€ die 19% Ust addieren (falls notwendig) dann wäre der Preis in Höhe von 220,00€ + 41,80€ = 261,80€ gar nicht mehr konkurrenzfähig.

Habe ich einen Denkfehler oder vertausche gerade irgendwelche gesetzlichen Regelungen was gar nicht zusammengehört? :(

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Mit lieben Grüßen!

Umsatzsteuer, Flug, Gewinn, Kleinunternehmerregelung, Nebengewerbe
Kein Kleinunternehmer mehr - Umsatzsteuer vergessen

Guten Abend,

ich habe letzten Monat festgestellt, dass ich im vergangenen Jahr Umsatzsteuerpflichtig gewesen wäre (ich habe 2013 erstmals mehr als 17.500 Euro mit meiner freiberuflichen Tätigkeit verdient). Nun habe ich recht umständlich meinen Kunden neue Rechnungen ausgestellt und die 19 Prozent Mwst/Ust. nachgefordert - das war zwar für die meisten recht ärgerlich, die korrigierten Rechnungen wurden aber anschließend um den Fehlbetrag beglichen. Was fange ich nun mit dem Geld an? Ich weiß, dass ich dieses Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben müsste - mache ich das einfach und überweise dann das Geld an das Finanzamt? Oder sollte ich das besser direkt nachholen? Was ist mit der Umsatzsteuervoranmeldung, die ich letztes Jahr (und dieses Jahr vermutlich auch bereits) hätte machen müssen? Ich habe keinerlei Bescheid oder Aufforderung des Finanzamtes erhalten, obwohl denen ja meine Einkommensverhältnisse spätestens mit der 2013er Steuererklärung vorliegen.

Ich habe mich nun allerdings zumindest soweit belesen, dass ich bei weniger als 7.500 Euro Ust. nur vierteljährliche eine Voranmeldung vornehmen muss. Und das ist bei mir der Fall.

Wäre das richtige Vorgehen also, bis zum 10. April eine Voranmeldung für Jan, Feb und Mär des laufenden Jahres zu machen und bis zum 31. Mai eine Ust-Erklärung für 2014 einzureichen? Ich bin verwirrt...

Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung
Finanzamt "übersieht" Verlust des Kleinunternehmerstatus

Hallo!

Bin seit vielen Jahren Kleinunternehmer nach §19 UStG mit einem Umsatz, der die 17500 EUR Grenze nicht überschreitet. Mit einer einzigen Ausnahme: 2008 lag ich darüber.

Da ich damals die 50000 Euro-Grenze falsch aufgefasst habe, und zudem noch falsch beraten worden bin (man sagte mir, das FA würde mich dann anschreiben und zukünfitg eine USt-Erklärung verlangen, sobald sie mich nciht mehr als KU betrachten), ging ich also weiterhin davon aus, nicht USt-pflichtig zu sein. Die Jahre danach lagen die Einnahmen ja auch wieder unter 17500 EUR.

Nach meinem jetzigen Kenntnisstand hätte ich aber seit Jan. 2009 USt abführen müssen. Das FA hat dies jedoch bisher nicht bemerkt oder eingefordert!

Jetzt aktuell (2013) liege ich das erste mal wieder über den 17500. D.h. ich bin 2014 in jedem Fall umsatzsteuerpflichtig, was auch meinem eigenen Interesse entpricht. Ich würde sogar für 2013 gerne rückwirkend auf die KU-Regelung verzichten.

Nun aber die Fragen:

Gibt es eine Art Verjährungsfrist, wenn das FA selbst verpasst, vom Unternehmer die USt-Erklärung einzufordern?

Spielt es eine Rolle, dass ich für 2009 zwar umsatzsteuer hätte abführen müssen, aber eigentlich nun seit 5 jahren wieder unterhalb der 17500 Grenze liegen (selbst wenn ich in dieser Zeit USt hinzurechnen müsste)?

Wäre es klug, rückwirkend für dieses Jahr zur USt zu optieren oder eher schädlich?

Mein Tätigkeitsumfeld hat sich mittlerweile leicht geändert. Ich könnte also auch das bestehende Gewerbe abmelden und ein neues anmelden, um dann gleich auf die KU zu verzichten. Findet bei der Gewerbeab- und -neumeldung eine umsatzsteuerliche Prüfung der vergangenen Jahre statt, oder wäre dies evtl. ein Weg, mit etwas Glück keine Nachforderung zu bekommen?

Ich weiß im moment nicht so recht, wie ich mich verhalten soll. Ich habe immer alle EInnahmen ehrlich angegeben und bin etwas irritiert darüber, daß mich das FA damals nicht aufgefordert hat, USt zu zahlen, sie hatten ja meine Umsatzzahlen....

bin dankbar für jeden tipp / jede meinung

Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung, Umsatzsteuererklärung
Mit deutschem Gewerbe in Österreich arbeiten - was zu tun???

Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe Hilfe und Antworten zu bekommen.

Folgende Situation: Ich, 26 Jahre alt, habe vor 2 Monaten ein Hauptgewerbe in Deutschland als Veranstaltungs-und Dienstleistungshilfe angemeldet. Da ich dies aus der Arbeitslosigkeit heraus tat, bekomme ich für 9 Monate einen Gewerbezuschuss. Da meine Lebensgefährtin in Österreich (Wien) lebt, habe ich vor das nächste halbe Jahr zu ihr zu ziehen und in Wien zu arbeiten. Mein jährlicher Umsatz wird die 17500 euro Grenze nicht überschreiten. D.h ich werde keine Vorsteuer beziehen und eauch keine Umsatzsteuer von meinen Auftraggebern verlangen! Danach werde ich wieder in Deutschland als Selbstständiger arbeiten. Ich habe beim Finanzamt in D eine Ust.Idnr. beantragt, allerdings noch nicht bekommen.

Jetzt zu meinen Fragen: wie sieht es steuerrechtlich aus mit meinem deutschen gewerbe in Österreich zu arbeitn? reicht die Ust.Idnr.?haben meine Auftraggeber in Österreich irgendwelche Vor-oder Nachteile mit mir zu arbeiten? gibt es irgendwelche Vorkehrungen, Anmeldngen, Umschreibungen die ich treffen muss? Gewerbeamt o. Finanzamt o.ä? spielt die Zeit eine Rolle,die ich Österreich lebe und arbeite (3 Monate, 6 Monate usw.)? zahlt das Arbeitsamt weiterhin den Gewerbezuschuss?

Wenn irgendwas noch unklar ist, einfach fragen! Vielen Dank im Voraus in der Hoffnung auf Antworten. Viele Grüße, Patrick

Finanzamt, Gewerbe, Österreich, Steuern, Umsatzsteuer

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