Kein Kleinunternehmer mehr - Umsatzsteuer vergessen

Guten Abend,

ich habe letzten Monat festgestellt, dass ich im vergangenen Jahr Umsatzsteuerpflichtig gewesen wäre (ich habe 2013 erstmals mehr als 17.500 Euro mit meiner freiberuflichen Tätigkeit verdient). Nun habe ich recht umständlich meinen Kunden neue Rechnungen ausgestellt und die 19 Prozent Mwst/Ust. nachgefordert - das war zwar für die meisten recht ärgerlich, die korrigierten Rechnungen wurden aber anschließend um den Fehlbetrag beglichen. Was fange ich nun mit dem Geld an? Ich weiß, dass ich dieses Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben müsste - mache ich das einfach und überweise dann das Geld an das Finanzamt? Oder sollte ich das besser direkt nachholen? Was ist mit der Umsatzsteuervoranmeldung, die ich letztes Jahr (und dieses Jahr vermutlich auch bereits) hätte machen müssen? Ich habe keinerlei Bescheid oder Aufforderung des Finanzamtes erhalten, obwohl denen ja meine Einkommensverhältnisse spätestens mit der 2013er Steuererklärung vorliegen.

Ich habe mich nun allerdings zumindest soweit belesen, dass ich bei weniger als 7.500 Euro Ust. nur vierteljährliche eine Voranmeldung vornehmen muss. Und das ist bei mir der Fall.

Wäre das richtige Vorgehen also, bis zum 10. April eine Voranmeldung für Jan, Feb und Mär des laufenden Jahres zu machen und bis zum 31. Mai eine Ust-Erklärung für 2014 einzureichen? Ich bin verwirrt...

Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung
Finanzamt "übersieht" Verlust des Kleinunternehmerstatus

Hallo!

Bin seit vielen Jahren Kleinunternehmer nach §19 UStG mit einem Umsatz, der die 17500 EUR Grenze nicht überschreitet. Mit einer einzigen Ausnahme: 2008 lag ich darüber.

Da ich damals die 50000 Euro-Grenze falsch aufgefasst habe, und zudem noch falsch beraten worden bin (man sagte mir, das FA würde mich dann anschreiben und zukünfitg eine USt-Erklärung verlangen, sobald sie mich nciht mehr als KU betrachten), ging ich also weiterhin davon aus, nicht USt-pflichtig zu sein. Die Jahre danach lagen die Einnahmen ja auch wieder unter 17500 EUR.

Nach meinem jetzigen Kenntnisstand hätte ich aber seit Jan. 2009 USt abführen müssen. Das FA hat dies jedoch bisher nicht bemerkt oder eingefordert!

Jetzt aktuell (2013) liege ich das erste mal wieder über den 17500. D.h. ich bin 2014 in jedem Fall umsatzsteuerpflichtig, was auch meinem eigenen Interesse entpricht. Ich würde sogar für 2013 gerne rückwirkend auf die KU-Regelung verzichten.

Nun aber die Fragen:

Gibt es eine Art Verjährungsfrist, wenn das FA selbst verpasst, vom Unternehmer die USt-Erklärung einzufordern?

Spielt es eine Rolle, dass ich für 2009 zwar umsatzsteuer hätte abführen müssen, aber eigentlich nun seit 5 jahren wieder unterhalb der 17500 Grenze liegen (selbst wenn ich in dieser Zeit USt hinzurechnen müsste)?

Wäre es klug, rückwirkend für dieses Jahr zur USt zu optieren oder eher schädlich?

Mein Tätigkeitsumfeld hat sich mittlerweile leicht geändert. Ich könnte also auch das bestehende Gewerbe abmelden und ein neues anmelden, um dann gleich auf die KU zu verzichten. Findet bei der Gewerbeab- und -neumeldung eine umsatzsteuerliche Prüfung der vergangenen Jahre statt, oder wäre dies evtl. ein Weg, mit etwas Glück keine Nachforderung zu bekommen?

Ich weiß im moment nicht so recht, wie ich mich verhalten soll. Ich habe immer alle EInnahmen ehrlich angegeben und bin etwas irritiert darüber, daß mich das FA damals nicht aufgefordert hat, USt zu zahlen, sie hatten ja meine Umsatzzahlen....

bin dankbar für jeden tipp / jede meinung

Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung, Umsatzsteuererklärung
Mit deutschem Gewerbe in Österreich arbeiten - was zu tun???

Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe Hilfe und Antworten zu bekommen.

Folgende Situation: Ich, 26 Jahre alt, habe vor 2 Monaten ein Hauptgewerbe in Deutschland als Veranstaltungs-und Dienstleistungshilfe angemeldet. Da ich dies aus der Arbeitslosigkeit heraus tat, bekomme ich für 9 Monate einen Gewerbezuschuss. Da meine Lebensgefährtin in Österreich (Wien) lebt, habe ich vor das nächste halbe Jahr zu ihr zu ziehen und in Wien zu arbeiten. Mein jährlicher Umsatz wird die 17500 euro Grenze nicht überschreiten. D.h ich werde keine Vorsteuer beziehen und eauch keine Umsatzsteuer von meinen Auftraggebern verlangen! Danach werde ich wieder in Deutschland als Selbstständiger arbeiten. Ich habe beim Finanzamt in D eine Ust.Idnr. beantragt, allerdings noch nicht bekommen.

Jetzt zu meinen Fragen: wie sieht es steuerrechtlich aus mit meinem deutschen gewerbe in Österreich zu arbeitn? reicht die Ust.Idnr.?haben meine Auftraggeber in Österreich irgendwelche Vor-oder Nachteile mit mir zu arbeiten? gibt es irgendwelche Vorkehrungen, Anmeldngen, Umschreibungen die ich treffen muss? Gewerbeamt o. Finanzamt o.ä? spielt die Zeit eine Rolle,die ich Österreich lebe und arbeite (3 Monate, 6 Monate usw.)? zahlt das Arbeitsamt weiterhin den Gewerbezuschuss?

Wenn irgendwas noch unklar ist, einfach fragen! Vielen Dank im Voraus in der Hoffnung auf Antworten. Viele Grüße, Patrick

Finanzamt, Gewerbe, Österreich, Steuern, Umsatzsteuer

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