Kann man Zahlungen und Erstattungen unterschiedlicher Steuerarten beim Finanzamt verrechnen lassen?
Laut meiner Steuerberechnung habe ich für 2009 eine Einkommensteuererstattung und bei der Umsatzsteuer eine Nachzahlung zu erwarten. Kann man beim Finanzamt mit Abgabe der Erklärung gleich eine Verrechnung beantragen um evtl. Zahlungsversäumnisse zu vermeiden?
1 Antwort
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
einkommensteuer, Finanzamt, Steuern
Ja, Du legst ein Schreiben bei:
..... beantrage ich die Stundung der Umsatzsteuernachzahlung 2009 in Höhe von ......, bis zur Einkommensteuerveranlagung 2009, da mit einem den Betrag von ....... übersteigenden Erstattungsanspruch gerechnet wird.
MfG
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986