Zoll/Steuern beim Dreiecksgeschäft mit Drittland
Wir haben einen Kunden in Jordanien. Wir liefern diesem Kunden J nun Ware (reines Handelsgeschäft), die wir von einem Lieferanten aus China beziehen. Allerdings soll Lieferant C direkt nach Kunde J liefern. Wir liefern CFR Aqaba/Jordanien (Incoterm 2010) an unseren Kunden. Was ist nun zu beachten aus Steuerlicher Sicht und im Hinblick auf Verzollung? Wer muss welche Unterlagen für den Zoll erstellen? Wie ist dieser Vorgang Umsatzsteuerrechtlich zu beurteilen?
1 Antwort
Hallo,
also umsatzsteuerlich machst Du ein Reihengeschäft. Mehrere Unternehmer schließen Umsätze über einen Gegenstand ab und dieser Gegenstand gelang vom ersten Unternehmer (C) an den letzten Abnehmer (J) §3 Abs.6 S.5 UStG. Da C die warenbewegte Lieferung hat, folgt Ihr auf diesen umsatz und der Ort der Leistung ist dort, wo sich die Ware am Ende der Lieferung befindet, also in Jordanien. Somit ist für Deutschland keine Umsatzsteuer zu erheben. Aber ihr müsst den Umsatz in Jordanien versteuern. Dafür solltet Ihr Euch dann mal an Euren Steurberater wenden.
Und Absatz 7.
Wieviel Steuerberater kennst du, die sich im jordanischen Umsatzsteuerrecht auskennen?
Hier reicht wohl auch das deutsche. Ort der Lieferung ist J, so wie du richtig schreibst, und damit ist zumindest mal keine deutsche USt fällig.
Super Antwort, DH.