Als Freiberufler (Journalist) muss ich eine Einnahme - Überschussrechnung machen. Da ich über 17.500 € Einnahmen habe, kann ich die Kleinunternehmer-Regelung nicht in Anspruch nehmen. Ich habe nun die Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 2.455,00 € und die abgeführte Umsatzsteuer als steuermindernde Ausgaben geltend gemacht und auf der Einnahmenseite die Umsatzsteuer aufgeführt. Dabei hat mir das Finanzamt die Umsatzsteuer nicht steuermindernd anerkannt, weil ich die Betriebsausgaben-Pauschale in Anspruch genommen habe. Die Umsatzsteuer ist jedoch nur ein durchlaufender Posten, weil ich sie eingenommen und abgeführt habe. Ist die Entscheidung des FA richtig?