Was soll ich machen: Erinnerung an die Übermittlung der Steueranmeldung?

2 Antworten

Was muss ich jetzt konkrete machen, das "Umsatz Steuer Voranmeldung" Formular bei Elster auffüllen und übermitteln?

Formular ausfüllen - Deine Daten übermitteln, bevor das FA Einnahmen schätzt und eine entsprechende Forderung stellt.


keviin55 
Beitragsersteller
 03.11.2022, 11:22

Wenn ich es richtig verstanden haben, ich war eigentlich verpflichtet die Steueranmeldung Monatlich zu machen. Soll ich jetzt Den Formular auf Elster Monatlich ausfüllen für Juli, August und September, oder einfach für den dritte Quartal wie auf dem Brief?

Eifelia  03.11.2022, 11:37
@keviin55

Das hast Du nicht richtig verstanden, dass Finanzamt hat Dich als Quartalszahler eingestuft. Also für das dritte Quartal. Beim Umsatz 0 eintragen, die gezahlten Umsatzsteuerbezräge addieren und bei "abziehbar Vorsteuer eintragen - und nicht vergessen, die Voranmeldung für das 4. Quartal bis zum 10.01.2023 zu machen (und wenn dabei eine Zahllast herauskommt, auch bis zu diesem Tag bezahlen oder eine SEPA-Lastschriftgenehmigung erteilen).

keviin55 
Beitragsersteller
 03.11.2022, 12:33
@Eifelia

@Eifelia jetzt macht alles Sinn, Danke!

Wer zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet ist, muss eine Abgeben.

Dass Du keine Umsätze hattest, kann das Finanzamt ja nicht wissen, ohne dass Du es denen sagt und diese Mitteilung "Ich hatte keine Umsätze" ist eine Umsatzsteuervoranmeldung mit "Umsatz 0,- Euro" eine sogenannten "Null Meldung."

Also ganz schnell per Elter Deine UStVa abgeben und alles ist in Ordnung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

keviin55 
Beitragsersteller
 03.11.2022, 11:34

Wenn ich es richtig verstanden haben, ich war eigentlich verpflichtet die Steueranmeldung Monatlich zu machen. Soll ich jetzt Den Formular auf Elster Monatlich ausfüllen für Juli, August und September, oder einfach für den dritte Quartal wie auf dem Brief?

wfwbinder  04.11.2022, 09:39
@keviin55

Nach der Mahnung bist Du Quartalszahler, also für das III. Quartal abgeben und im Januar für das IV. Quartal.