Durchlaufende Posten, Umsatzsteuer
Hallo,
es geht um eine Kfz-Werkstatt mit Kfz-Handel.
Dieses Autohaus führt auch für ihre Kunden die Hauptuntersuchungen und die Abgasuntersuchungen durch.
Außerdem erledigt dieses Autohaus noch die Kfz-Anmeldungen für ihre Kunden.
Die TÜV-Gebühren werden dem Autohaus monatlich in einer Sammelrechnung vom TÜV in Rechnung gestellt. Rechnungsempfänger ist das Autohaus.
Frage: Da ja Rechnungsempfänger das Autohaus ist, ist das doch kein durchlaufender Posten, oder? Also sind die vom Autohaus gezahlten TÜV-Gebühren für das Autohaus Betriebsausgaben (mit Vorsteuerabzug) und die an die Kunden weiterberechneten TÜV-Gebühren umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen, oder?
Und die Zulassungskosten sind durchlaufende Posten, die das Autohaus den Kunden dann umsatzsteuerfrei weiterberechnen kann, oder?
Danke
2 Antworten
Wie ist denn die Vereinbarung? Das Steuerrecht folgt dem Lebenssachverhalt und gestaltet ihn nicht.
Wenn die Vereinbarung mit dem Kunden lautet, so wie ich es kenne:
Der Dienstleister (Autohaus) wird von ..... beauftragt das Fahrzeug zuzulassen Vollmacht ist beigefügt. Dafür wird eine Servicegebühr von 30,- Euro zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer berechnet.
Dann folgt daraus eine Rechnung von 30,- Euro +19 % 5,70,- Euro Steuer = 35,70 Euro + verauslagte Zulassungsgebühr + Kosten für die Schilder =Summe.
Quittung für die Zulassung und für die Schilder beigeheftet.
Gebucht die Fremdkosten über durchlaufende Posten.
Da es ja eine einfache Quittung ist, ohne Adresse und nicht über 200,- Euro, wird das gehen.
Wenn z. B. für die Auslieferung "inkl. Zulassung" vereinbart ist.
Die Frage mit dem TÜV hat sich erledigt.
Aber wie ist das mit den Zulassungskosten? Die Zulassungskosten sind auch ein durchlaufender Posten? Und die Vorsteuer ist auch nicht abzugsfähig, wenn sie ausgewiesen ist? (Kfz-Händer zahlt für Schilder 10,00 € und erhält eine Quittung mit ausgewiesener Vorsteuer)
Die Vorsteuer aus den Schildern kann, der abziehen, auf den da Auto zugelassen wird. Natürlich nur, wenn er die Voraussetzungen erfüllt.
Und wenn das Autohaus die Kosten nicht weiterberechnet, kann es dann die Vorsteuer geltend machen?