Hallo ihr Wissenden, meine Freundin ist freie Mitarbeiterin bei einem Zeitungsverlag. Nun ist sie auf Grund ihres Umsatzes USt-pflichtig. Als Textschaffende gilt fuer sie ja der ermäßigte MwSt-Satz. Nun macht sie aber zu großen Teilen redaktionelle Arbeit, wobei sie die Texte von Anderen z.B. im Online-Bereich der Zeitung lesbar macht. Ich hab mal gelesen, dass redaktionelle Arbeit mit den regulären 19% besteuert werden. Stimmt das? Und wenn ja: Wie ist das, wenn der Job sowohl schreiben als auch "Textmanagement" beinhaltet? Welchen USt-Satz muss meine Freundin auf ihren Rechnungen ausweisen?

Schon vorab vielen Dank für eure Antworten und Tipps! Viele Grüße Tinastar