Hallo,
bei einem Steuerpflichtigen ist im Privatbereich ein neuer Sachverhalt eingetreten. Hieraus sind im Kosten entstanden. Da ihm nicht bewußt war, daß diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden können, hat der Mandant dem Steuerberater nicht über diesen neuen Sachverhalt informiert und auch nicht die daraus entstandenen Kosten eingereicht.
Ist eine Änderung des rechtskräftigen Steuerbescheides möglich?
Danke