Umsatzsteuerausweis auf Rechnung Holzsägebetrieb
Hallo!
Nächstes Jahr möchte ich mit meiner selbstgebauten Holzspaltmaschine Holz spalten bzw. gespaltenes Holz dann auch verkaufen. Wie muß ich die Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen, wenn 1. ich Holz meines eigenen Waldes spalte und dann das gespaltene Holz verkaufe? 2. ich für einen anderen Waldbesitzer dessen Holz spalte (nur Dienstleistung)? Kann ich die Umsatzsteuer der Herstellungskosten meiner Holzspaltmaschine beim Finanzamt geltend machen? Wenn ja, in welchem Jahr (ich habe 2 Jahre an der Maschine gebaut von 2009 bis 2011!
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Liebe Grüße Saile
1 Antwort
Also wenn du wirklich damit rechnest pro Jahr mehr als 17.500 EUR einzunehmen würdest du nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Nur in diesem Fall müsstest du auch Umsatzsteuer ausweisen. Diese würde bei Lohntätigkeiten 19% und bei dem Verkauf von Brennholz 7% betragen.
Die Herstellkosten für die Maschine könntest du schon ansetzten, vorausgesetzt du hast die Teile der Maschine auch wirklich gekauft und hierfür noch Rechnungen / Quittungen. Deine "fiktiven Lohnkosten" für die Herstellung kannst du jedoch nicht ansetzen. Den fertigen Betrag müsstest du dann jedoch auf die voraussichtliche Laufzeit der Maschine abschreiben!
Hier ist die hilfreichste Antwort mal sinnvoll vergeben worden.
Von mir auch einen DH an den Antworter.
Dennoch wirft die Fragestellung reichlich Unsicherheiten beim Fragesteller auf, ein Besuch beim und vor allem eine Betreuung durch einen Berater sollte hier nicht aus Kostengründen gescheut werden.