Ich (umsatzsteuerpflichtig) habe eine Mahnung erhalten, die neben dem ursprüngliche Rechnungsbetrag von 50,00 Euro auch eine Mahngebühr von 10,00 Euro hinzurechnet.
Beinhaltet die Mahngebühr des Rechnungsstellers ebenfalls die Umsatzsteuer (USt ist nicht auf der Mahnung ausgewiesen)? Kann ich selbst nun bei meinem Vorsteuerabzug 7,98 aus 50 Euro oder 9,58 Euro aus insgesamt dann 60,00 Euro geltend machen?
Anders herum gefragt: Wenn ich einem meiner Kunden Mahngebühren auferlege, muss ich dann die Umsatzsteuer drauf rechnen?
Besten Dank & Gruß