Muss man Umsatzsteuer für einen untervermieteten Garagenstellplatz zahlen?
Ich habe einen Tiefgaragen Stellplatz vermietet, wusste aber nicht dass man das man hierfür Umsatzsteuer zahlen muss. Meine Frage a) es stimmt dass ich Umsatzsteuer zahlen muss? und b) Was wird das Finanzamt jetzt tun wenn ich diesen Fehler melde?
Habe den Platz seit bisschen mehr als einem Jahr vermietet... Danke
3 Antworten
Du hast einen einzelnen Stellplatz (oder mehrere?) erworben und vermietest diesen?
Du bist dadurch umsatzsteuerlich Unternehmer und der Vorgang ist steuerpflichtig. Ob du Umsatzsteuer zahlen musst, hängt aber davon ab, ob du nicht z. B. unter § 19 UStG fällst oder sich eine andere Ausnahme ergibt.
Schon wegen der berechtigten Frage b) empfehle ich dir den Besuch bei einem Steuerberater.
Vermultich halten sich die Probleme im Rahmen aber wenn du als Laie rangehst, könnte das Finanzant durchaus Schwierigkeiten machen.
Sehe ich ganz genauso.
Auch ein Kleinunternehmer nach § 19 ist Unternehmer und muss deshalb eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
Ausgenommen per Verwaltungsanweisung davon sind lediglich Kapitalanleger (Kapitalerträge steuerfrei § 4 Nr. 8) und Wohnungsvermieter (steuerfrei § 4 Nr. 12), denn wer will Oma Uschi schon erklären, dass sie Unternehmerin ist, weil sie eine Wohnung vermietet?
Warum das denn ? Wieso bist du gewerblich Tätig. Machst du denn "Gewinn"
Du bist damit bereits Unternehmer, also ja