Wechsel Kleinunternehmer zu Regelbesteuerung
Seit dem 10.02.2008 bin ich gewerblich tätig. Ich habe mich für die Kleinunternehmerregelung lt. $19 entschieden und bin demnach von der Umsatzsteuer befreit. Aufgrund starker Umsatzentwicklung möchte ich nun umgehend über die 17500 Euro Grenze hinaus.
Fragen dazu: 1. Eigentlich war die Ust-Einführung zum 1.1.2010 geplant, wie verhält es sich wenn ich mitten im Jahr damit anfange? 2. Muss ich dann alle Rechnungen seit Jahresbeginn berichtigen? (sind natürlich nach $19 ausgestellt). 3. Muss ich alle vorigen Rechnungen seit Jahresbeginn (die nach $19 ausgestellt sind) nachträglich versteuern? (USt.).
Andrea
6 Antworten
Nach § 19 Abs. 2 UStG kann ein Kleinunternehmer in jedem Wirtschaftsjahr eine Option zur sog. Regelbesteuerung erklären, sinnvollerweise erfolgt diese zu Beginn des Wirtschaftsjahres. http://www.iyotta.de/index.php/kleinunternehmer/kleinunternehmerregelung/128-kleinunternehmer-kleinunternehmerregelung/307-kleinunternehmerregelung-verzicht.html
Niemand zwingt Dich auch unter der 17.500 euro Grenze die Kleinunternehmerregelung beizubehalten. Nur der Wechseln mitten im Jahr ist nciht möglich.
Der Übergang lohnt sich nur, wenn Deine Umsätze an Unternehmer gehen und Du die Umsatzsteuer aufschlagen kannst, aber dann hättest Du ja die Lösung schon von Anfang an preferieren können.
Wenn Du jetzt umstellen solltest, mußt Du seit jahresbeginn nachversteuern. Bei Unternehmern als Kunden könntest Du ggf. die Rechnungen berichtigen und auch Nachzahlungen anfordern. (wäre für die Ja Erfolgs- und Liquiditätsneutral). Privatkunden würden sich mit Recht weigern.
Ja nur macht es für mich keinen Sinn weiter unter unter der Grenze zu bleiben da ich sicher 30 TE realisieren kann. Bei meiner Gewinnspanne nach Abzug aller Kosten bleiben 60% über, da ist es leicht auszurechnen das es für mich günstiger ist die Steuer aus eigener Tasche nachzuzahlen weil er durch den Jahres-MEHR-Gewinn aufgefangen wird. Andre
Lieber andre1280, die Einkommensgrenze von 17.500 EUR bezieht sich auf den Umsatz des Vorjahres. Da Dein Umsatz in 2008 unter dieser Grenze lag UND in 2009 die 50.000 EUR Grenze voraussichtlich nicht überschreiten wird, kannst Du 2009 problemlos weiterhin als Kleinunternehmer nach §19 USTG optieren. Ein unterjähriger Wechsel macht überhaupt keinen Sinn, wenn Du Privatkunden hast. Du müsstest ab Beginn des Jahres von allen vereinnahmten Entgelten auch rückwirkend 19% abführen, da es sich immer um Bruttoentgelte handelt.
Grüße von der Finanznixe
Hallo Andre, nun mach es Die doch nicht so schwer, es sei denn du hast höhere Ausgaben wie Einnahmen? Also bleibe 2009 bei der Kleinunternehmeregel und ab 2010 bist du autom. in der Regelbesteuerung. Es macht also absolut keinen Sinn eine Steuer aus einem Mehr-Ertrag ohne zwingenden Grund selber zu bezahlen.. dann kannst du es auch für nen nützl. Zweck spenden. Also du musst unter keiner Grenze bleiben-es läuft alles wie von selbst. 2009 Kleinunternehmer und ab 2010 eben Regelbesteuerung mit monatl UsT-Vorauszahlungsplicht f. 2 Jahre. Gutes Gelingen