Hallo!

Nächstes Jahr möchte ich mit meiner selbstgebauten Holzspaltmaschine Holz spalten bzw. gespaltenes Holz dann auch verkaufen. Wie muß ich die Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen, wenn 1. ich Holz meines eigenen Waldes spalte und dann das gespaltene Holz verkaufe? 2. ich für einen anderen Waldbesitzer dessen Holz spalte (nur Dienstleistung)? Kann ich die Umsatzsteuer der Herstellungskosten meiner Holzspaltmaschine beim Finanzamt geltend machen? Wenn ja, in welchem Jahr (ich habe 2 Jahre an der Maschine gebaut von 2009 bis 2011!

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Liebe Grüße Saile