Ich werde demnächst als Freiberufler für eine US-amerikanische Firma Software entwickeln. Die Firma hat keine Niederlassung in Deutschland oder der EU. Die Softwareentwicklung findet (hauptsächlich) auf den Servern der Firma statt, die sich in einem Rechenzentrum in den USA befinden. Die Software wird nich vertrieben sondern für die servergestützten Dienstleistungen der Firma verwendet. Die Server stehen ausschließlich in den USA und die Dienstleistungen werden ausschließlich in den USA angeboten.

Frage: Bin ich Ust befreit? Soweit ich gesehen habe gibt es einen passenden Paragraphen im UStG, 5c), gilt selbiger für meinen Fall?

Anmerkungen: Die Firma ist natürlich nicht bereit mir die 19%Ust zu bezahlen, da sie sich das Geld nicht selber wiederholen können. Ich werde nicht unter die 17500EUR Kleinunternehmerregelung fallen.