Wie versteuere ich meine Einnahmen über die Plattform Upwork richtig?
Hallo, ich habe gerade damit begonnen, neben meinem Studium regelmäßig Geld über die Freelance-Jobvermittlungs-Plattform Upwork zu verdienen, und bin mir nicht ganz im Klaren, inwieweit ich an meine Auftraggeber Rechnungen stellen muss, inwieweit ich buchführen muss, und welche Steuern ich zahlen wann und wie zahlen muss. Ich hatte mit Steuern noch nie was zu tun, und bin mir auch noch einiger Internetrecherche nicht ganz sicher, welche Schritte ich jetzt gehen muss.
Ich habe mich schon im letzten Sommer bei Upwork angemeldet, und für einen einmaligen Übersetzerjob in den Niederlanden und einen regelmäßigeren Übersetzerjob in den USA seit dem ungefähr 600 USD verdient. Seit einem Monat habe ich nun einen neuen Auftraggeber aus Deutschland, für den ich hoffentlich längerfristig als Texter arbeiten kann. Generell sind in den meisten Monaten mit ca. 1200-1300 USD Einnahmen zu rechnen, welche in vereinzelten Monaten wie in den Semesterferien aber auch mal höher ausfallen könnten.
Über Upwork erhalte ich ja regelmäßig eine Rechnung, die den Gesamtbetrag meiner Einnahmen durch den Auftraggeber anzeigt. In einer zweiten Rechnung wird dann die Upwork Service Gebühr aufgeführt, und darauf dann auch noch ein VAT berechnet.
Meine Internetrecherche hat bis jetzt ergeben, dass ich als Texter bzw. Übersetzer in die Kategorie Freiberufler zähle und deshalb keine Gewerbesteuer zahlen muss. Wenn ich es richtig verstehe, profitiere ich ab einem Maximaleinkommen von 17.500 € im Jahr auch noch von der Kleinunternehmerregelung, und komme somit auch um die Umsatzsteuer herum?
Als absoluter Laie bin ich jetzt leider etwas ratlos, welche Schritte ich denn unternehmen muss.
Ich gehe davon aus, ich sollte dringend den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen? Ist es ein Problem, dass dies noch nicht geschehen ist? Wie sollen Angaben über voraussichtliches Einkommen gemacht werden, wenn das auf Upwork so spontan und unsicher ist?
Muss ich nun selber noch Rechnungen an meine Auftraggeber stellen, oder sind die Rechnungen von Upwork ausreichend für alle weiteren Schritte?
Wie sollte ich nun buchführen, bzw. welche Dokumente muss ich erstellen oder sammeln? Muss ich die Verdienste der einzelnen Auftraggeber aufsplitten, oder reicht der monatliche Gesamtbetrag?
Welche Steuern treffen nun noch auf meinen Fall zu. Die Einkommenssteuer? Die Mehrwertsteuer? Die Umsatzsteuer greift, sobald ich die 17.500 € Marke überschritten habe?
Wie sieht es mit anderen Zahlungen wie Arbeitslosenversicherung oder Rentenversicherung aus? Was ist für mich Pflicht, bzw. was ist sinnvoll?
Ist es ein Problem, dass ich nun schon mit der Arbeit begonnen habe, mich aber um jegliche Steuerfragen nicht gekümmert habe?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir irgend jemand mit diesen Fragen etwas weiterhelfen kann, ich habe leider etwas den Faden verloren!
Liebe Grüße
1 Antwort
1. Natürlich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Wie im Sachverhalt geschildert hast Du ja relativ klare Erwartungen über die voraussichtlichen Umsätze, also trage die ein. ca. 1.200,- USD pro Monat sind etwa 13.000,- Euro pro Jahr Umsatz. Für die Gewinnschätzung nicht vergessen. Upwork nimmt bis zu 20 % Provision. Du hast noch Kosten durch Telefon, Internet, ggf. Arbeitszimmer usw.
2. Upwork berechnet an die Kunden und erstellt für Dich eine Gutschrift. Damit hast du Belege.
3. Du musst nur eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung machen. Also Kontoauszüge und Rechnungen, Quittungen usw. sammeln.
4. Umsatzsteuer greift für Dich, weil Du schon oben im Sachverhalt genannt hast, das Upwork mit VAT (englischer Ausdruck für Umsatzsteuer) arbeitet. Ist aber nicht schlimm, denn bei ausländischen Kunden fällt die nicht an, bei inländischen wird sie aufgeschlagen auf das Honorar. Ausserdem hast Du umgekehrt aus den Kosten den vollen Vorsteuerabzug. Auf den Gewinn (nicht den Umsatz) dann ggf. Einkommensteuer.
5. Arbeitslosen- und Rentenversicherung kannst Du ggf. freiwillig zahlen.
6. Nein, es ist nichts passiert. Für 2015 fällt keine Steuer an und für dieses Jahr musstest Du noch nichts abgeben.
zu 2. Wenn Du Gehalt beziehen würdest, wärst Du Angestellter. Du beziehst Honorar, deshalb wird Dir auch weder Sozialversicherung, noch Lohnsteuer abgezogen. Du bist Selbständig und kein Angestellter, immer daran denken.
Bei Upwork übernimmt Upwork die Ausstellung der Rechnung an den Kunden. Wenn Du direkt abrechnest, stellst Du selbst die rechnung.
zu 4. Du musst bei 'upwork nur Seine Steuernummer/USt-ID eingeben und schon berechnen die an Deine Kunden auch mit Umsatzsteuer. Dann wird Dir von Upwork auch keine VAT mehr auf die Rechnung aufgeschlagen, weil das dann unter "Reverse Charge" fällt, aber das besprechen wir, wenn es soweit ist.
Ob VAT/Umsatzsteuer berechnet wird hängt davon ab, wo Dein Auftraggeber sitzt und ob es eine Privatperson, oder ein Unternehmen ist. Ganz grob: Privatleute immer Steuer, Unternehmer sitz im Inland = Steuer, sitzt im Ausland = keine Steuer.
Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Das war schon sehr hilfreich, ich habe jetzt in der Folge aber noch ein paar Unklarheiten.
Zu 2. In einem spezifischen Fall, in dem mein Arbeitsverhältnis mit einem spezifischen Auftraggeber aus bürokratischen Gründen auf Upwork pausiert war, und ich folglich den Kontakt und die Gehaltsüberweisung mit dem Auftraggeber direkt geregelt habe, wurde ich nun von ihm darum gebeten, direkt eine Rechnung zu stellen. Sollte ich theoretisch immer eine Rechnung stellen? Muss ich die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer in dieser Rechnung nun von meinem erhaltenen Gehalt abziehen?
Zu 4. Okay, das ist interessant. Denn erstens berechnet Upwork das VAT ja sowohl bei inländischen als auch bei ausländischen Auftraggebern. Zweitens bezieht sich das VAT aber jeweils nur auf die Upwork erhobene Servicegebühr. Das Gehalt, das ich im Endeffekt erhalte, ist ja komplett unversteuert. Spielt dann die Kleinunternehmerregelung für mich keine Rolle? Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss ich ja direkt angeben, ob ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchte oder nicht.
Vielen Dank!