Umsatzsteuer Rechnung Korrektur
Ich muss zwei Rechnungen für 2013 korrigieren, bei denen ich versehentlich vergessen habe, die Ust. mit anzugeben. (Bitte jetzt keine Kommentare, wie unintelligent das war, das ist mir bewusst). Wie hat diese Rechnung auszusehen? Überschrift: "Korrigierte Rechnung XYZ"? Dann den Nettobetrag angeben und dann die Ust. aufschlagen? Muss ich dann die Ust.Voranmeldungen für diese Monate ebenfalls korrigieren, oder reicht es die Umsatzsteuerjahreserklärung für das Jahr 2013 zu berichtigen?
1 Antwort
Korrigerte Rechnung ist OK.
Dir ist hoffenltich bewßt, dass die Kunden das nicht unbedingt akzeptieren müssen. Schon gar nicht, wenn es Privatleute ohne Vorsteuerabzug sind, ausser der Preis war eben so vereinbart, wie Du es nun berechnest.
Für die Kerrektur der Steuererklärung ist entscheidendd, wie Du versteuerst.
Wenn es für die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten ist, dann ncihts, weil Du ja die Einnahmen im letzten Jahr dann auch bestimmt alle einsch. Steuer gebucht hast und so die Steuer für den bisherigen Betrag abgeführt wurde.
Ebensoo in einer Einnahmen- Ausgaben- Überschussrechnung.
Korrekturen gibt es nur, wenn Du nach vereinbarten Entgelten besteuerst und in der Ertragsteuer, wenn Du bilanzierst.
Leider wissen wir hier nicht genau, wo der Fehler in den Rechnungen liegt. Wenn es nur um den Ausweis der Steuer geht und der Betrag nicht so hoch ist, dann genügt bei Rechnungen mit einem Rechnungsbetrag von nicht mehr als 200,- Euro, wenn Du draufschreibst: "19 % Umsatzsteuer enthalten".
Wären es Beträge über 200,- Euro, müßte drauf stehen "19 % Umsatzsteuer Somit ...... Euro Umsatzsteuer enthalten."
Aber wenn Du die Steuerbeträge abführst, oder abgeführt hast, ist das für Dich sowieso egal, denn diese Vermerke sind nur für den Kunden wichtig, wenn er die Vorsteuer abziehen will.
Ich bin 2013 Umsatzsteuerpflichtig geworden, habe diese zwei Rechnungen im Januar geschrieben und wie gesagt vergessen die 19% mit auszuweisen. Es handelt sich um Beträge unter 200€.
Korrigiere ich die Rechnungen nun, obwohl es für den Kunden egal ist? Schreibe ich einfach einen Vermerk fürs Finanzamt drauf, dass ich die fehlende Ust. selber begleiche?
Da es sich nur um kleinere Beträge handelt, werde ich die Ust. aus eigener Tasche zahlen, um den Kunden nicht zu behelligen. Das Finanzamt möchte jedoch alle Rechnungen 2013 einsehen und da machen sich diese zwei falsch ausgestellten nicht so gut. Muss überhaupt eine Korrektur erfolgen, wenn ich die "neue" Rechnung dem Kunden gar nicht zukommen lasse? Reicht eventuell ein handschriftlicher Vermerkt auf den falschen Rechnungen?