meldet man eine freiberufliche Tätigkeit an, weist USt aus, dann beginnt man mit monatlicher USt-Voranmeldung. Liegt man unter den Grenzen des FA, stellt man (nach Aufforderung des FA) auf quartalsweise Meldung um.

Wie ist der umgekehrte Fall? Ich habe was von einer Grenze von 7.500 Euro USt pro Jahr gehört. Betrifft die Grenze rein die USt, die man in Rechnung stellt? Oder die, die in den Überweisungen in einem Kalenderjahr enthalten ist?

Wie ist das mit der Vorsteuer, die man abzieht? Wie sähe es also aus, wenn man 9.000 Euro USt bekommt mit den überwiesenen Rechnungen und eine Vorsteuer von 2.000 Euro ausweist? Dann wären 7.000 Euro über die USt-VAs angegeben und abgeführt.

Wie sieht das FA das mit den 7.500 Euro?