Hallo,

aufgrund eines langen Urlaubs werde ich im nächsten Monat keine USt-Voranmeldung abgeben können. Eine Dauerfristverlängerung habe ich nicht beantragt, deshalb werde ich jetzt auch schon für den Folgemonat (den aktuell laufenden) eine Voranmeldung mit den erwarteten Umsätzen abgeben und diese ggf. später berichtigen.

Die Frage, die ich jedoch habe: Wann erfolgt die Abbuchung vom Finanzamt? Auch unmittelbar diesen Monat oder nach Ablauf der eigentlichen Frist?

Danke!