Post vom Webdesigner - 19% nachzahlen??? Für 2013??? Rechtens ?
Sehr geehrte Geschäftspartner, sehr geehrter Kunde,
die Firma Appel&Eye Webdesign gibt hiermit bekannt, dass auf Grund der letzten erfolgreichen Jahre der Kleinstunternehmerstatus nicht mehr angewendet werden kann. Auch für das Jahr 2013 muss dies rückwirkend angepasst werden. Was bedeutet das für den Kunden? Die Rechnungen, die im Jahr 2013 gestellt wurden, werden mit 19% Umsatzsteuer versehen und erneut versendet. Diese Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer) muss dann nachbezahlt werden. Die Rechnungen gehen Ihnen in den nächsten Tagen zu. Diese 19% Umsatzsteuer bekommen Sie zu 100% von Ihrem Finanzamt zurückerstattet.
Freundliche Grüße Michael Hannig Geschäftsführer Appel&Eye Webdesign
Ist das überhaupt mit deutschem Recht vereinbar? Spinnt der jetzt total? Ich hätte ihm überhaupt mit NOCH mehr Zahllung in Anspruch genommen! Mein Geschäft ist im nachhinein überhaupt nicht zu Stande gekommen, also auch keine Nachzahlung möglich! Wer hat so etwas schon mal gehört? Bitte um Hilfe!
1 Antwort
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Die Leute haben gepennt, denn wenn die ihre Buchhaltung in Schuss gehabt hätten, wäre denen spätestens im Januar 2013 klar gewesen, dass deren Umsatz in 2012 über 17.500,- war und sie nun mit Umsatzsteuer arbeiten müßten.
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Die können tatsächlich versuchen die Rechnungen zu berichtigen, also nun Rechnungen mit Umsatzsteuer rausschicken, aber das müssen die Kunden nicht akzeptieren.
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Leute die Vorsteuerabzug haben, können das natürlich machen, ohne Schaden zu erleiden.
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Lege das Schreiben ab. Wenn wirklich eine berichtigte Rechnung kommen sollte, kannst Du die entweder auch abheften und warten, ob die die Dreistigkeit haben eine Mahnung zu schicken, oder denen gleich mitteilen, dass Du keinen Vorsteuerabzug hast und die Berichtigung nicht akzeptierst.