Musik-Streaming/iTunes und Co. Einnahmen versteuern?

1 Antwort

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Fangen wir mit den einfachen Sachen an.

  1. Es ist kein Gewerbe anzumelden, weil es kein Gewerbe ist, sondern freier Beruf.
  2. Wenn das Geld bei dem Distributor zum Abruf bereit steht, ist es in Deiner Verfügung und damit auch zu versteuern.
  3. Es gibt keinen speziellen Freibetrag. 410,- Euro pro Jahr sind die Freigrenze, bis 820,- Euro gibt es eine Gleitzone.
  4. Wovon Du nichts schreibst sind eine Kosten. Du hast doch eine Ausrüstung, mit der Du Musik machst/komponierst, aufnimmst, ins Internet hochlädst. Die laufenden Kosten für das Internet, das ist alles abzugsfähig.
  5. Ausserdem kann Umsatzsteuer für Dich eine "CashCow" sein. Die Umsätze mit en Plattformen sin steuerfrei, weil sie im Ausland sind, aber Du hast trotzdem Recht auf Vorsteuerabzug. Aus alle Kosten und Käufen von Geräten.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

drgonzo77  01.08.2024, 15:25

Hallo wfwbinder,
ist das denn tatsächlich so der Fall, dass Einnahmen über Distrokid als "nicht steuerbare Umsätze" unter Kennziffer 45 in der Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen werden?
LG

Kodama317 
Beitragsersteller
 10.12.2020, 12:15

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

zu 1. Gibt es einen festen Steuersatz als Freiberufler? - genauer: Wie hoch wird der Prozentsatz sein, mit dem ich meine 2500€ versteuern muss?

zu 2. Wäre es dann angebracht das Geld vorsichtshalber auf mein Konto zu überweisen (nicht dass es mal plötzlich nicht mehr abrufbar ist)

zu 4. Die Angaben muss ich wohl auf der Steuererklärung machen oder? Ich habe einen Großteil meines Equipments vor fast 10 Jahren zugelegt - ist da es da überhaupt noch möglich etwas zurückzubekommen?

Mfg.

Conny D.

wfwbinder  10.12.2020, 12:57
@Kodama317
  1. nein, der Gewinn wird den übrigen Einkünften zugeschlagen und richtet sich danach. Bei 40.000,- Bruttogehalt solltest Du mit ca. 35 % rechnen.
  2. Natürlich, was man im sicheren Bereich hat, hat man.
  3. Natürlich musst u eine Anlage EÜR ausfüllen in der die Einnahmen und Ausgaben aufgeführt werden.
  4. Du kannst Deine alten Sachen zum Zeitwert in Deinen Betrieb einlegen und auf die Restnutzungsdauer abschreiben. Sieh mal bei eBay nach, was man heute für die gebrauchten Sachen zahlen müsste.