Finanzamt "übersieht" Verlust des Kleinunternehmerstatus
Hallo!
Bin seit vielen Jahren Kleinunternehmer nach §19 UStG mit einem Umsatz, der die 17500 EUR Grenze nicht überschreitet. Mit einer einzigen Ausnahme: 2008 lag ich darüber.
Da ich damals die 50000 Euro-Grenze falsch aufgefasst habe, und zudem noch falsch beraten worden bin (man sagte mir, das FA würde mich dann anschreiben und zukünfitg eine USt-Erklärung verlangen, sobald sie mich nciht mehr als KU betrachten), ging ich also weiterhin davon aus, nicht USt-pflichtig zu sein. Die Jahre danach lagen die Einnahmen ja auch wieder unter 17500 EUR.
Nach meinem jetzigen Kenntnisstand hätte ich aber seit Jan. 2009 USt abführen müssen. Das FA hat dies jedoch bisher nicht bemerkt oder eingefordert!
Jetzt aktuell (2013) liege ich das erste mal wieder über den 17500. D.h. ich bin 2014 in jedem Fall umsatzsteuerpflichtig, was auch meinem eigenen Interesse entpricht. Ich würde sogar für 2013 gerne rückwirkend auf die KU-Regelung verzichten.
Nun aber die Fragen:
Gibt es eine Art Verjährungsfrist, wenn das FA selbst verpasst, vom Unternehmer die USt-Erklärung einzufordern?
Spielt es eine Rolle, dass ich für 2009 zwar umsatzsteuer hätte abführen müssen, aber eigentlich nun seit 5 jahren wieder unterhalb der 17500 Grenze liegen (selbst wenn ich in dieser Zeit USt hinzurechnen müsste)?
Wäre es klug, rückwirkend für dieses Jahr zur USt zu optieren oder eher schädlich?
Mein Tätigkeitsumfeld hat sich mittlerweile leicht geändert. Ich könnte also auch das bestehende Gewerbe abmelden und ein neues anmelden, um dann gleich auf die KU zu verzichten. Findet bei der Gewerbeab- und -neumeldung eine umsatzsteuerliche Prüfung der vergangenen Jahre statt, oder wäre dies evtl. ein Weg, mit etwas Glück keine Nachforderung zu bekommen?
Ich weiß im moment nicht so recht, wie ich mich verhalten soll. Ich habe immer alle EInnahmen ehrlich angegeben und bin etwas irritiert darüber, daß mich das FA damals nicht aufgefordert hat, USt zu zahlen, sie hatten ja meine Umsatzzahlen....
bin dankbar für jeden tipp / jede meinung
1 Antwort
Gibt es eine Art Verjährungsfrist, wenn das FA selbst verpasst, vom Unternehmer die USt-Erklärung einzufordern?
Also das Finanzamt muss die Umsatzsteuererklärung nicht einfordern, da es sich hier um eine Bringschuld handelt. Außerdem hast du doch für 2008 (wie auch für die anderen Jahre) hoffentlich eine Umsatzsteuererklärung abgegeben?
Die Verjährungsfrist dauert vier Jahre; sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung abgegeben worden ist. Wurde keine abgegeben, obwohl eine abzugeben war, beginnen die vier Jahre mit Ablauf des dritten Jahres nach Entstehung der Steuer. Hast du also in 2010 die 2009er Erklärung eingereicht, tritt Festsetzungsverjährung mit Ablauf des 31. Dezember 2014 ein. Hast du gar keine abgegeben, verjährt die Festsetzung mit Ablauf des 31. Dezember 2016.
Da man dir hier aber womöglich leichtfertige Steuerverkürzung vorwerfen kann, verlängert sich die Festsetzungsfrist auf fünf Jahre. Von einer Steuerhinterziehung (10 Jahre Festsetzungsfrist) gehe ich hier mal nicht aus, da es am Vorsatz fehlt.
Allerdings bist du nach § 153 (1) AO verpflichtet, deine Umsatzsteuererklärung zu berichtigen, wenn du feststellst, dass darin unrichtige Angaben gemacht wurden, die zu einer zu niedrigen Steuer führen.
Spielt es eine Rolle, dass ich für 2009 zwar umsatzsteuer hätte abführen müssen, aber eigentlich nun seit 5 jahren wieder unterhalb der 17500 Grenze liegen
Nein.
Hierzu gibt es hier einen von mir verfassten Tip: http://www.finanzfrage.net/tipp/kleinunternehmer - dort Tz. 2
Wäre es klug, rückwirkend für dieses Jahr zur USt zu optieren oder eher schädlich?
Welches Jahr ist "dieses Jahr"? Ist 2009 gemeint? Da gab es keine Optionsmöglichkeit, da du kein KU warst.
Oder ist 2013 gemeint? Das ist eine Frage der Mathematik, hat aber mit deinem 2009er Problem nichts zu tun.
Findet bei der Gewerbeab- und -neumeldung eine umsatzsteuerliche Prüfung der vergangenen Jahre statt
Du kannst Gewerbe an-, ab- oder ummelden, soviel du willst. Du kannst auch einen Hebezeugführerschein machen oder eine Gaststättenlizenz. Das alles interessiert die Umsatzsteuer nicht. Warum auch? Ist doch ein völlig anderes Rechtsgebiet.
bin etwas irritiert darüber, daß mich das FA damals nicht aufgefordert hat, USt zu zahlen, sie hatten ja meine Umsatzzahlen.
Naja, da haben sie wahrscheinlich ein wenig geschlafen, aber sie sind nicht verpflichtet, dir deine steuerlichen Pflichten abzunehmen.
Ganz so schlimm wie von free333 beschrieben sind die Auswirkungen aber nicht, da du für 2009 auch vorsteuerabzugsberechtigt warst. Du musst halt nur deine Buchhaltung komplett überarbeiten.
man sagte mir, das FA würde mich dann anschreiben und zukünfitg eine USt-Erklärung verlangen, sobald sie mich nciht mehr als KU betrachten
Stammtischmeinungen sind kein guter Ersatz für eine Beratung durch den Steuerberater. Wie oben ausgeführt, hast du ohnehin die Pflicht zur Abgabe einer UStE. Warum sollte dich das Finanzamt also anschreiben?
Es ist ja auch deine Pflicht, bei Rot anzuhalten und die Polizei schreibt dich deswegen ja auch nicht an.