Nach meiner Gewerbeabmeldung noch Umsatzsteuer für Mietzahlung Gewerberaum?
Hallo,
ich habe zum 1.2.09 mein Gewerbe abgemeldet. Meine Frage ist, ob ich für die Mietzahlung des noch bestehenden Gewerbelokals weiterhin die Mehrwertsteuer zahlen muss?
Der Mietvertrag läuft noch 6 Monate und so lange kein Nachmieter gefunden ist, muss ich die Miete auch zahlen. Das Geschäft ist geschlossen und ich habe keine Einnahmen mehr. Musste das Gewerbe nach der Schließung abmelden, damit ich z. B. die Versicherungsverträge vorzeitig kündigen konnte.
Vielen Dank in Voraus
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Finanzamt
Du meinst die MWSt die Dir zusätzlich auf die Miete berechnet wird?
Ja, must Du denn der Vermieter muss abführen.
Aber trost, Du kannst noch abziehen. Sien kosten nach schließung und in der Gewinnrechnung abzugsfähig und auch die Vorsteuer noch.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986