Umsatzsteuer bei freiberuflicher Tätigkeit für eine amerikanische Firma (2)
Ich werde demnächst als Freiberufler für eine US-amerikanische Firma Software entwickeln. Die Firma hat keine Niederlassung in Deutschland oder der EU. Die Softwareentwicklung findet (hauptsächlich) auf den Servern der Firma statt, die sich in einem Rechenzentrum in den USA befinden. Die Software wird nich vertrieben sondern für die servergestützten Dienstleistungen der Firma verwendet. Die Server stehen ausschließlich in den USA und die Dienstleistungen werden ausschließlich in den USA angeboten.
Frage: Bin ich Ust befreit? Soweit ich gesehen habe gibt es einen passenden Paragraphen im UStG, 5c), gilt selbiger für meinen Fall?
Anmerkungen: Die Firma ist natürlich nicht bereit mir die 19%Ust zu bezahlen, da sie sich das Geld nicht selber wiederholen können. Ich werde nicht unter die 17500EUR Kleinunternehmerregelung fallen.
Lieber Meister,
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Freundliche Grüße
Jürgen vom finanzfrage.net Supportteam
1 Antwort
Eine § 5 c gibt es in meinem Umsatzsteuergesetz nicht. Ich weiss nciht, wo Du den Gefunden hast. Und in § 5 geht es um die Einfuhr und nciht um sonstige Leistungen.
Wie schon zu Deiner ersten Frage ausgeführt ist der Ort Deiner Leistung dort wo Dein Kunde seinen Sitz hat.
Somit ist der Umsatz nicht steuerbar, oder anders ausgedrückt. Du berechnest keine Umsatzsteuer.
Vorteil dabei, Du hast trotzdem Vorsteuerabzug, denn es sind keine Ausschlussumsätze.