TÜV Vorsteuer

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Da ich:

"KSP so etwas wie TÜV"

nicht kenne und auch bei Google nicht auf der ersten Seite hatte, kann ich zu denen nichts sagen.

Beim TÜV ist es einfach. Der TÜV ist Unternehmer, führt im Inland eine sonstige Leistung (Kfz Prüfung) gegen Entgelt aus und tätigt damit einen steuerbaren und mangels Befreiungsvorschrift auch steuerpflichtigen Umsatz.

Wenn der Leidtungsempfänger die Vorschriften erfüllt, die für Vorsteuerabzug notwendig sind, kann er die USt als Vorsteuer abziehen.

Wenn man wüsste wer, oder was KSP ist ( bekommen wir einen Link?) könnte man das prüfen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Pumuckl12345678 
Beitragsersteller
 06.11.2014, 19:56

Hallo,

wie war das nun noch mit den Kfz-Zulassungsgebühren? Das sind doch keine durchlaufenden Posten, oder?

Also wenn ein Kfz-Händler ein Kfz anmeldet, berechnet er die Gebühren umsatzsteuerpflichtig an die Kunden weiter, oder?

Danke