Ein Bild wird per Höchstgebot an einen Käufer mit Wohnsitz in der Schweiz verkauft,, zum Zuschlagspreis kommen die Versandkosten. Der Verkäufer, der Künstler, ist umsatzsteuerpflichtig, stellt jedoch, da Lieferung in ein Drittland, eine Rechnung nur mit dem Endpreis plus Versand, jedoch ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer. Die Rechnung enthält den Zusatz ist gemäss § 4 Nr.1a UStG umsatzsteuerbefreit.
Nun frägt der Kunde an ob er denn nicht den Zuschlagspreis minus 7% bezahlen könnte, da ja keine Mehrwertsteuer ausgewiesen wird und er Gebühren bei der Einfuhr fürchtet. In der Tat fällt Zoll an jedoch ist die Einfuhr von Kunst in die Schweiz meines Wissens steuerfrei.
Wie auch immer, muss man denn bei einem festen Endpreis bei der Rechnungsstellung in ein Drittland generell nur den Nettopreis ausweisen, oder ist es korrekt den Endpreis eines Kunstwerkes zu nennen, mit dem Hinweis nicht umsatzsteuerpflichtig etc.
was ist richtig?