Was passiert, wenn man einen Lastschrifteinzug des Finanzamtes zurückbuchen lässt?
Hallo,
das Finanzamt hat mir einen Brief geschrieben, dass ich meine Umsatzsteuervoranmeldung nicht eingereicht hätte. Das stimmt allerdings nicht.
Sie haben eine Umsatzsteuervorauszahlung an einer total überhöhten Bemessungsgrundlage ermittelt, so dass diese Zahlung um das doppelte mehr ist, als ich sonst habe. Die Abbuchung von meinem Konto ist für den kommenden Montag angesetzt. Ich bin aber auf das Geld angewiesen und kann mir eine solche hohe und unrealistische Abbuchung aktuell nicht leisten.
Was passiert, wenn ich die Abbuchung über meine Bank zurückhole und mich dann mit dem Finanzamt in Verbindung setze? Ich mein; kann Ärger drohen, wenn man das einfach so macht? Ich bin mit der Abbuchung nicht einverstanden.
1 Antwort
1. Das Finanzamt hat die Besteuerungsgrundlage geschätzt, weil sie keine UStVa vorliegen haben.
2. Du sagst, dass Du abgegeben hast. Dann hast Du ein Übertragungsprotokoll.
3. Also sendest Du das Übertragungsprotokoll als eMail-Anhang, oder Fax an das finanzamt.
4. Unter diesem Umstand, darfst Du die Abbuchung zurück buchen lassen, aber bitte zeitgleich den richtigen Betrag überweisen.