Muss die Umsatzsteuererklärung zusammen mit der Einkommensteuererklärung eingereicht werden?

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Nein, muss sie nicht, vorausgesetzt du hast nicht für beide die gleiche Aufforderung zur Abgabe mit der gleichen Frist bekommen. In diesem Fall könntest du aber noch versuchen, eine Fristverlängerung für die Umsatzsteuer zu bekommen. Ich weiß ja nicht wie weit die ESt-Erstattung und die USt-Nachzahlung voneinander abweichen, ansonsten könntest du auch beide einreichen und einen Verrechnungsantrag stellen.

Innerhalb der Fristen kannst du machen was du willst. Im nächsten Jahr darfst du dann eh Voranmeldungen machen  - monatlich.