Freelancer in England - Rechnungsstellung
Guten Tag,
ich arbeite seit 01.08.2013 als Freelancer in England.
Nun habe ich mit einer Firma einen Beratungsvertrag für Werbung, Webhosting mit einer Firma in Deutschland abgeschlossen. Der monatliche Zahlung beträgt knapp unter 2000.- Euro.
Nun meine Frage:
Was muss ich bei der Rechnungsstellung beachten? Habe lediglich eine Steuernummer bei der HMRC.
Muss ich als Selbständiger in England eine Umsatzsteuer auf der Rechnung setzen? Wie hoch muss diese sein?
Für eine Nachricht wäre ich dankbar.
Gruss
PITTza
1 Antwort
Da die Leistung an einen Unternehmer für dessen unternehmen erbracht wird, ist Ort der sonstigen Leistung gem. § 3a Abs. 2 UStG, der Ort der sonstigen Leistung, der Ort an dem der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Also Deutschland.
Damit entfällt die Britsche Umsatzsteuer.
Eigentlich müsste die deutsche Steuer gelten, aber da es schwierig wäre, wenn Du das von GB aus machen müsstest, gilt das "Reverse Charge" Verfahren. Dein Leistungsempfänger berechnet die Steuer selbst, erklärt sie gegenüber dem FA und zieht sie als Vorsteuer ab, wenn er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.