Enthalten Mahngebühren Umsatzsteuer?

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  • Es ist auf der Seite Deiner Eingangsrechnung eine Frage der Formalitäten.

  • Wenn bei der Berechnung der Mahngebühr steht 1,60 Euro MWST enthalten, oder ein Stempel drauf ist, dann darfst Du abziehen. sonst nicht.

  • Das gilt, obwohl der Empfänger auch auf die 10,- Euro die Steuerzahln muss.

  • Wenn Du mahngebühr berechnest, mußt Du USt darauf zahlen, also kannst Du sie auch ausweisen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986