Umsatzsteuer bei Hotelvermittlung in Italien
Hallo, habe eine Frage zu folgendem Fall: Eine deutsche Agentur vermittelt Hotelzimmer in Italien vornehmlich an deutsche (teils auch Österreicher+Schweizer+Engländer) Endkunden. Die Endkunden zahlen die komplette Rechnung an die Agentur (inkl. der Provision der Agentur), die Agentur bezahlt dann das Hotel.
Wie funktioniert das nun mit der Umsatzsteuer?
Muss das italienische Hotel in seiner Rechnung an die deutsche Agentur den italienischen Umst-Satz berechnen oder kann das Hotel die Rechnung ohne Umst. stellen da grenzüberschreitend?
Muss die Agentur in der Rechnung an den Endkunden den deutschen oder den italienischen Umst-Satz berechnen? (oder gar überhaupt keine Umsatzsteuer eben wegen der Grenzüberschreitung)?
Wird auf die Provision der Agentur (ca. 15% Aufschlag auf den reinen Hotelpreis) in der Rechnung an den Enkunden der gleiche Umsatzsteuersatz aufgeschlagen wie auf den Anteil des reinen Hotelpreises? Oder muss eventuell die Provision auf der Endrechnung gar nicht einzeln ausgewiesen werden und kann gegebenenfalls eine Gesamtsumme gebildet werden auf die dann ein einheitlicher Umst-Satz aufgeschlagen wird (oder eben gar keine Umsatzsteuer, s.o.)?
Freue mich über jegliche Antwort :-)
1 Antwort
"Die Kunden, die die Hotels buchen sind Privatkunden, keine Firmen."
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Wenn die Endkunden Vertragspartner sind, ist die Sachlage doch ganz einfach. Begeben wir uns in den § 3a Absatz 3 UStG und sehen uns zuerst die Nummer 4 an: Eine Vermittlungsleistung an einen Empfänger, der [kein ... Unternehmer ist, ..., wird an dem Ort erbracht, an dem der vermittelte Umsatz als ausgeführt gilt.
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Das bedeutet, wir müssen gucken, wo die Vermietungsleistung stattfindet. Das finden wir in der Nummer 1 : Eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück wird dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt. Als sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sind insbesondere anzusehen:
a) sonstige Leistungen der in § 4 Nr. 12 bezeichneten Art,
In § 4 Nr. 12 werden Vermietungsumsätze bezeichnet. Zusammenfassend bedeutet das: Ort der Vermittlungsleistung ist dort, wo das Hotel steht, also Italien.
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Ich fürchte aber, Vertragspartner ist das Hotel, oder? Also ein Unternehmer. Damit entfällt Nummer 4 und wir müssen uns in den Absatz 2 begeben. Danach wird der Vermittlungsumsatz dort ausgeübt, wo der Unternehmer seinen Sitz hat.
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Ort der Vermittlungsleistung ist also Italien (diesmal aber nicht wegen der Lage des Grundstücks, sondern wegen des Sitzes des Unternehmens).
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Jetzt können wir die Fragen beantworten:
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1. Wieso stellt das Hotel eine Rechnung an die Agentur? Das muss doch umgekehrt sein, denn das Hotel ist doch Leistungsempfänger, oder nicht? In der Rechnung der Agentur an das Hotel darf keine Umsatzsteuer erscheinen. Keine deutsche, weil der Ort des Umsatzes nicht in Deutschland ist. Und keine italienische, weil die Agentur ein im Ausland ansässiges Unternehmen ist und daher das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden ist.
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2. Sofern die Agentur an einen Endkunden eine Rechnung ausstellt, gehört italienische Steuer drauf, da bei Privatpersonen das Reverse-Charge-Verfahren nicht anwendbar ist. Die Agentur muss sich in Italien registrieren lassen.
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3. Die Frage verwirrt mich jetzt und ich verstehe nicht, was da passiert.
Vielen Dank für die gute Antwort :-) wg deiner Verwirrung: Habe Rücksprache gehalten und ich hatte den Ablauf nicht korrekt verstanden und deswegen oben nicht ganz korrekt dargestellt. Es läuft so ab wie du beschreibst und damit ist auch die Frage mit der Umst nun geklärt :-)