Umsatzsteuer fuer freie Journalisten - 7 oder 19%?
Hallo ihr Wissenden, meine Freundin ist freie Mitarbeiterin bei einem Zeitungsverlag. Nun ist sie auf Grund ihres Umsatzes USt-pflichtig. Als Textschaffende gilt fuer sie ja der ermäßigte MwSt-Satz. Nun macht sie aber zu großen Teilen redaktionelle Arbeit, wobei sie die Texte von Anderen z.B. im Online-Bereich der Zeitung lesbar macht. Ich hab mal gelesen, dass redaktionelle Arbeit mit den regulären 19% besteuert werden. Stimmt das? Und wenn ja: Wie ist das, wenn der Job sowohl schreiben als auch "Textmanagement" beinhaltet? Welchen USt-Satz muss meine Freundin auf ihren Rechnungen ausweisen?
Schon vorab vielen Dank für eure Antworten und Tipps! Viele Grüße Tinastar
1 Antwort
Prinzipiell gilt zunächst einmal der ganz normale Umsatzsteuersatz von 19%. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz hingegen kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn es sich um die Rechnungen von Berufsgruppen handelt, die sich für die Wahrnehmung, Übertragung und Einräumung im Sinne des Urheberrechtgesetzes ergeben.
Oder anders gesagt: urheberrechtlich geschützte Arbeiten bzw. Werke, wie zum Beispiel Jingles für den Rundfunk, Opern, Filme, Computerprogramme, Logos, Websitegestaltung, Fotos, literarische Übersetzung, Pressemitteilungen, Werbetexte, Zeitungsartikel, Romane etc. werden komplett und ohne Ausnahme mit dem 7% Mehrwertsteuersatz abgerechnet. http://www.steuerncheck.net/prozent-mehrwertsteuer/
Das heißt, meine Freundin müsste auf ihrer Rechnung zwei Leistungen ausweisen - die urheberrechtlich geschützten zu 7% und die anderen zu 19%? Bisher hat sie dem Auftraggeber nur informell mitgeteilt, dass sie nun USt-pflichtig ist. Daraufhin hat der ihr 107% ueberwiesen und das Ganze in seiner Abrechnung als "Texthonorar" deklariert. Das kommt mir etwas komisch vor. Nicht dass das Finanzamt feststellt, dass meine Freundin 19% harrte Zahlen müssen, und sie bekommt vom AN nur 7%... Dann ist sie die Dumme, oder?