Umsatzsteuer fuer freie Journalisten - 7 oder 19%?

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Prinzipiell gilt zunächst einmal der ganz normale Umsatzsteuersatz von 19%. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz hingegen kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn es sich um die Rechnungen von Berufsgruppen handelt, die sich für die Wahrnehmung, Übertragung und Einräumung im Sinne des Urheberrechtgesetzes ergeben.

Oder anders gesagt: urheberrechtlich geschützte Arbeiten bzw. Werke, wie zum Beispiel Jingles für den Rundfunk, Opern, Filme, Computerprogramme, Logos, Websitegestaltung, Fotos, literarische Übersetzung, Pressemitteilungen, Werbetexte, Zeitungsartikel, Romane etc. werden komplett und ohne Ausnahme mit dem 7% Mehrwertsteuersatz abgerechnet. http://www.steuerncheck.net/prozent-mehrwertsteuer/


tinastar 
Beitragsersteller
 07.05.2012, 20:12

Das heißt, meine Freundin müsste auf ihrer Rechnung zwei Leistungen ausweisen - die urheberrechtlich geschützten zu 7% und die anderen zu 19%? Bisher hat sie dem Auftraggeber nur informell mitgeteilt, dass sie nun USt-pflichtig ist. Daraufhin hat der ihr 107% ueberwiesen und das Ganze in seiner Abrechnung als "Texthonorar" deklariert. Das kommt mir etwas komisch vor. Nicht dass das Finanzamt feststellt, dass meine Freundin 19% harrte Zahlen müssen, und sie bekommt vom AN nur 7%... Dann ist sie die Dumme, oder?