Kein Kleinunternehmer mehr - Umsatzsteuer vergessen
Guten Abend,
ich habe letzten Monat festgestellt, dass ich im vergangenen Jahr Umsatzsteuerpflichtig gewesen wäre (ich habe 2013 erstmals mehr als 17.500 Euro mit meiner freiberuflichen Tätigkeit verdient). Nun habe ich recht umständlich meinen Kunden neue Rechnungen ausgestellt und die 19 Prozent Mwst/Ust. nachgefordert - das war zwar für die meisten recht ärgerlich, die korrigierten Rechnungen wurden aber anschließend um den Fehlbetrag beglichen. Was fange ich nun mit dem Geld an? Ich weiß, dass ich dieses Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben müsste - mache ich das einfach und überweise dann das Geld an das Finanzamt? Oder sollte ich das besser direkt nachholen? Was ist mit der Umsatzsteuervoranmeldung, die ich letztes Jahr (und dieses Jahr vermutlich auch bereits) hätte machen müssen? Ich habe keinerlei Bescheid oder Aufforderung des Finanzamtes erhalten, obwohl denen ja meine Einkommensverhältnisse spätestens mit der 2013er Steuererklärung vorliegen.
Ich habe mich nun allerdings zumindest soweit belesen, dass ich bei weniger als 7.500 Euro Ust. nur vierteljährliche eine Voranmeldung vornehmen muss. Und das ist bei mir der Fall.
Wäre das richtige Vorgehen also, bis zum 10. April eine Voranmeldung für Jan, Feb und Mär des laufenden Jahres zu machen und bis zum 31. Mai eine Ust-Erklärung für 2014 einzureichen? Ich bin verwirrt...
1 Antwort
Ich muss leider mit Kritik beginnen.
1. Der Voranmeldungszeitraum ist eindeutig Dein kleinstes Problem.
2. Wenn Deine Kunden die Nachberechnung so einfach gezahlt haben, sind es vermutlich alles Unternehmer, die die Steuer als Vorsteuer abziehen können. Also hättest Du schon ab Beginn des Unternehmens Regelbesteuerer sein können udn so den Vorsteuerabzug auf Deine Kosten haben können.
3. Bei Deiner Erklärung für 2013 udn dann natürlich auch 2014 musst Du an die abzugsfähige Vorsteuer denken.
5. Mache Dir nochmal klar, das Deine Aussage "(ich habe 2013 erstmals mehr als 17.500 Euro mit meiner freiberuflichen Tätigkeit verdient)" schon mal von der Grundlage falsch ist, denn in Der Umsatzsteuer zählen die Einnahmen = Umsatz und nicht der Gewinn.
6. Im Übrigen richtig, bis zum 10. 04. Voranmeldung für das erste Quartal und dann immer turnusgemäß.
7. Umsatzsteuererklärung 2014 bis zum 31. 05. 2015