Guten Abend,
ich habe letzten Monat festgestellt, dass ich im vergangenen Jahr Umsatzsteuerpflichtig gewesen wäre (ich habe 2013 erstmals mehr als 17.500 Euro mit meiner freiberuflichen Tätigkeit verdient). Nun habe ich recht umständlich meinen Kunden neue Rechnungen ausgestellt und die 19 Prozent Mwst/Ust. nachgefordert - das war zwar für die meisten recht ärgerlich, die korrigierten Rechnungen wurden aber anschließend um den Fehlbetrag beglichen. Was fange ich nun mit dem Geld an? Ich weiß, dass ich dieses Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben müsste - mache ich das einfach und überweise dann das Geld an das Finanzamt? Oder sollte ich das besser direkt nachholen? Was ist mit der Umsatzsteuervoranmeldung, die ich letztes Jahr (und dieses Jahr vermutlich auch bereits) hätte machen müssen? Ich habe keinerlei Bescheid oder Aufforderung des Finanzamtes erhalten, obwohl denen ja meine Einkommensverhältnisse spätestens mit der 2013er Steuererklärung vorliegen.
Ich habe mich nun allerdings zumindest soweit belesen, dass ich bei weniger als 7.500 Euro Ust. nur vierteljährliche eine Voranmeldung vornehmen muss. Und das ist bei mir der Fall.
Wäre das richtige Vorgehen also, bis zum 10. April eine Voranmeldung für Jan, Feb und Mär des laufenden Jahres zu machen und bis zum 31. Mai eine Ust-Erklärung für 2014 einzureichen? Ich bin verwirrt...