Bis zu welchem Betrag bin ich umsatssteuerfrei?
Ich mochte gerne nebenberuflich als Yogalehrerin arbeiten, allerdings nur ein paar Stunden pro Woche. Wo liegt Obergrenze bzw. ab welchem Einkommen muss ich Umsatssteuer abfuehren?
2 Antworten
Bei der Umsatzsteuer geht es nciht um Einkommen, sondern um Umsatz, also e Einnahmen.
Wie schon richtig geagt, bis zu 17.500,- Euro im vorjahr, ist man steuerfrei. Also 2008 0,-, oder nicht mehr als 17.500,- Einnahmen, dann 2009 steuerfrei (soweit nciht über 50.000,-).
so geht die Prüfung Jahr für Jahr.
Als Yogalehrerin sehe ich keine Steuerfreiheit für die Tätigkeit, da diese Lehrtätigkeit wohl weder auf einen staatlich anerkannten Abschluss vorbereitet, noch an einer staatlich anerkannten Ersatzschule erfolgt.
Wenn man seine Tätigkeit bei Finanzamt anmeldet mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, kommt man automatisch an den Punkt, welche Umsätze man erwartet und ob man auf die Befreiung nach § 19 verzichten will. also dort dann kein Kreuz.
Trotzdem gilt Yogalehrer als freier Beruf, für die Einkommensteuer ist also die Anlage "S" auszufüllen.
Es gibt eine Kleinunternehmer-Regelung nach m.W. § 19 UStG nach der du keine USt abführen musst, wenn du einen bestimmten Umsatz nicht überschreitest. Dann darfst du aber auch keine USt auf deinen Rechnungen ausweisen, damit nicht der Kunde diese absetzt und du selbst bist nicht Vorsteuer abzugsberechtigt. Ich glaube aber, dass du das nicht freihändig so machen kannst, das musst du schon beim Finanzamt anmelden. Da gibt es bestimmt ein Formular dafür. Andererseits: Wenn du als Lehrerin arbeitest, bist du für diese spezielle Tätigkeit vielleicht gar nicht umsatzsteuerpflichtig, dann spielt die Höhe des Umsatzes keine Rolle. Vielleicht kann dir ein besserer Fachmann auf diesem Forum dafür eine gezielte Antwort geben. Beachte aber auch die Sozialversicherungspflicht!