Kann ich ein Arbeitszimmer an mich selber vermieten um es absetzen zu können?
Wenn man nebenberuflich als Freier Mitarbeiter arbeitet, und in der eigenen 4-Zimmer-Wohnung einen Raum als Arbeitszimmer nutzt- kann ich das Arbeitszimmer dann an mich selbst vermieten, um es als Raum für meine Nebentätigkeit anzumieten? Da das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt meiner Hauptberuflichen Tätigkeit gebildet hat, ging das die letzten 3 Jahre nicht mehr.
1 Antwort
§ 181 BGB, in ich Geschäfte, also Verträge mit Dir selbst sind nicht zulässig.
Aber die tatsächlich enttandenn Koten (Anteilige Miete, Nebenkosten usw.), oder bei Eigentum die anteiligen Finanzierungskosten, Abschreibungen, Nebenkosten, können natürich abgezogen werden.
Vermietung wäre möglich, wenn Du Deine Tätigkeit als freier Mitarbeiter z. B. auf eine UG überträgst. Das ist eine eigene Rechtspersönlichkeit.