Wo trage ich bei der einkommensteuererklärung meine Schichtzulagen (für Wochenend-/Nachtarbeit) ein?
Hallo! Ich arbeite als Gesundheits- und Krankenpflegerin im Schichtdienst. Ich habe erlesen, dass ich die Zuschläge für die geleistete Wochenend- und Nachtarbeit in meiner Einkommensteuererklärung geltend machen kann. Meine Frage: Wo trage ich das ein?
Vielen lieben Dank! Schönen Tag noch.
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
Du kannst Sie nicht geltend machen, sondern diese Zuschläge sind ggf. steuerfrei, was schon in der Lohnabrechnung erfolgt ist.
Die steuerfreien Einnahmen stehen in der Lohnsteuerbescheinigung des AG, werden aber nicht in die Erklärung übertragen. Sie unterliegen ja nicht der Steuer.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986