Z-Berichte der Registrierkasse nur alle 10 Tage erstellen und archivieren, ist das ok?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Z-Bericht druckt die in der Zeit zwischen zwei Z-Berichten getätigten Umsätze und setzt diese Umsätze anschließend auf 0 zurück. Ein Z-Bericht hat eine fortlaufende Nummer, die so genannte Z-Nummer. Er dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.

Weiter heißt es im HGB: Der § 238 HGB legt fest:„Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.“ Zitatende.

Außerdem gibt es die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung, die da wären: Wahrheit, Klarheit und Beständigkeit.

Aber: Die Buchführung ist so auszugestalten, dass sie für den Unternehmer zur Quelle von Informationen über seinen wirtschaftlichen Erfolg und seine zu treffenden Entscheidungen wird. Ebenso sind die Anforderungen, die von der Steuergesetzgebung an die Buchführung gestellt werden, zu erfüllen. Gleichzeitig verursacht die Buchführung Kosten, die den Geschäftserfolg mindern. Genau wie das ganze Unternehmen muss also auch die Buchführung mit höchstmöglicher Effektivität organisiert werden.

Nun ist die Frage: hast du bisher immer Tagesberichte abgeheftet ? Dann musst du das der Beständigkeit halber auch weiterhin ... willst du das System ändern, kannst du das am besten zu Beginn eines Wirtschaftsjahres.

Sprich mit deinem Steuerberater - ggf. auch mit dem Finanzamt über deine Änderungsvorstellungen der Nachweispflicht. Stimmen diese zu, bist du auf der sicheren Seite.

Für Deine Buchhaltung mußt Du täglich die Einnahmen aufzeichnen, ausser Du wärst von der Verpflichtung Bücher zu führen befreit.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986