Pflicht-Praktikum in der Schweiz, Steuern?
Hallo zusammen,
ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen. Und zwar werde ich vom 01.11.10 bis zum 30.06.11 in die Schweiz ziehen, um dort für 4 Monate ein Praktikum zu absolvieren. Die letzten 4 Monate werde ich dort meine Diplomarbeit schreiben. Die Vergütung für das Praktikum beträgt 3500 SFR/Monat und für die Diplomarbeit 2500 SFR/Monat. Meine Frage ist, was für Steuern auf mich zukommen und wo ich diese bezahlen muss (Deutschland oder Schweiz?)
Vielen Dank,
Stefan
2 Antworten
Stefan, Du bezahlst dort Deine Steuern, wo Du angemeldet bist. Lässt Du Deine Papiere in Deutschland, bist Du dort steuerpflichtig, meldest Du Dich während Deinem Praktikum in der Schweiz an (und wohnst auch dort) dann bist Du in der Schweiz steuerpflichtig (auf jeden Fall günstiger). Dir wird in jedem Fall in der Schweiz von Deinem Gehalt die sog. Quellensteuer abgezogen, falls Du Deine ordentliche Steuer in D zahlst, wird der in der Schweiz bezahlte Betrag angerechnet. Die Quellensteuer ist kantonal geregelt, düfte sich bei 3500 brutto zwischen 40 - 90 Franken pro Monat bewegen. Als EU Bürger hast Du ein Aufenthaltsrecht sofern Du Arbeit/Einkommen nachweisen kannst. Ein kleines Problem stellt sich bei der Krankenkasse, da Du die dann in der Schweiz abschliessen musst - damit Du bei einer späteren Rückkehr nach D wieder aufgenommen wirst - dies bitte vorher abklären.
Also im Steuerrecht gibt es eine persönliche sowie eine wirtschaftliche Zugehörigkeit. Wenn Du in der Schweiz arbeitest, wirst Du in der Schweiz steuerfplichtig (wirtschaftliche Zugehörigkeit). Internationales Recht steht jedoch über dem nationalen Recht: Die schweiz hat mit Deutschland ein Steuerabkommen. Grundsätzlich wirst Du dadurch an deinem Wohnistz - also Deutschland steuerpflichtig. Es gibt jedoch ausnahmen; Aufenthalt über 183 Tage in der Schweiz sowie ein spezielles Abkommen für Grenzgänger (also Personen welche täglich nach Deutschland zurückkehren). Doppelbesteuerung ist grundsätzlich verboten! Da dein Aufenthalt länger als 183 Tage glaube ich das du steuerpflichtig wirst: bitte abklären! @ Momo: also bitte, so einfach sind Steuern auch nicht! Bspw. gelten besondere Steuergesetzte für CEO's oder allgemein wird man in der Schweiz ab einer Erwerbstätigkeit von mindestens 30 Tagen (DBG Art. 3) steuerpflichtig (persönliche Zugehörigkeit).