Clickworker: wie zahle ich Steuer davon?
Hallo, ich arbeite hauptberulfich in einer Firma und nebenbei als Clickworker. Dort habe ich die Moeglichkeit Texte zu uebersetzen, korrigieren usw. Es werden mir auch Rechnungen ausgestellt. Ich bin beim Finanzamt als Freiberufler auch angemeldet.
kann ich denn mein Verdienst von Clickworking als freiberufliche Nebentaetigkeit versteuern oder muss ich die Einnahmen mit meinem normalne Gehalt zusammen rechnen und dann das ganze in die Steuererklaerung einfuegen?
Freue mich auf euer Feedback, danke!
1 Antwort
Für die Dnge, die Du über Rechnung abwickelst, musst Du eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung anfertigen.
Also alle Einnahmen aus dem betreffenden Jahr und davon die Ausgaben abziehen (Computerabschreibung, Internetkosten, Bürobedarf usw.). Der Gewinn gehört in die Anlage "S" zur Einkommensteuererklärung udn wird zusammen mit Deinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit versteuert.
Sollte der Umsatz im Vorjahr höher gewesen sein als 17.500,- ist ab dem Folgejahr auch mit Umsatzsteuer zu arbeiten.