Krankenhausaufenthalt: Aufpreis Einzelzimmer geleistet, kann ich das bei Steuern ansetzen?
Habe grade einige Tage Krankenhausaufenthalt hinter mir, bin gesetzlich versichert, habe daher Aufpreis fürs Einzelzimmer gezahlt, 70 Euro am Tag. Kann ich die Zahlung bei meinen Steuern ansetzen?
3 Antworten
Bin kein Steuerprofi, aber ich denke, das könnte zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören, aber da muß man einen bestimmten Prozent vom Einkommen übersteigen, damit es zählt, ich kam bisher nie mit Brillen etc. an diese zumutbare Belastung ran.
Ja, bei den aussergewöhnlichen Belastungen. Aber da muss einiges zusammen kommen, damit man über die zumutbare Belastung kommt.
Bei einer andern Frage in diesem Forum zu "Außergewöhnlichen Belastungen" wurde auf die Zwangsläufigkeit der Ausgaben/Kosten hingewiesen.
Die Mehrkosten für ein Einzelzimmer sind nicht zwangsläufig.
Alle Kosten, die man als Außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen will, müssen nachweislich ärztlich verordnet (worden) sein.
Hat der Fragesteller ein ärtzliches Attest, dass er aus medizinischer Sicht unbedingt ein Einzelzimmer braucht?