Kosten für Meisterlehrgang trotz Bafög steuerlich absetzbar?
Hallo ihr!
Mein Freund hat letzten Herbst seinen Meisterlehrgang in Teilzeit begonnen, geht also weiterhin voll arbeiten. Er hat das Meister-Bafög beantragt und bekam die ca. 30% seiner Lehrgangskosten bereits wieder. Kann man den Rest, der ja Eigenaufwand ist, steuerlich absetzen, z.B. als Werbungskosten? Oder muss man das Bafög in diesem Fall gar nicht erst beachten und kann die gesamten lehrgangskosten angeben? Außerdem hat er mit dieser ersten Rechnung den Lehrgang von Sept. letzten Jahres bis Mai diesen Jahres bezahlt. Kann ich da jetzt nur den Teil der Kosten, der anteilig auf das letzte Jahr fällt in der Erklärung 2009 geltend machen oder gleich den gesamten Betrag, weil er ja gesamt im vergangenen Jahr als Ausgabe zustandekam?
Ich würde mich sehr freuen, wenn in diesem Steuer-Jungle irgendjemand durchsieht und mir vielleicht den einen oder anderen Tipp geben kann. Grüße, Lisa
1 Antwort
Falls das Bafög als Zuschuss zu dem Meisterkursgebühren bezahlt wurde musst du diesen Zuschuss bei den Werbungskosten kürzen.Falls du nur ein Darlehen bekommen hast, kannst du die gesamten Kosten ansetzen. Der Zeitpunkt des Werbungskostenansatzes ist der Zahlungszeitpunkt d.h. du kannst die gesamten Lehrgangskosten ( evt. abzügl.Zuschuss) im Abflusszeitpunkt 2009 angeben.