Droht bei der Kirchensteuer auch so schnell Mahnung und Vollstreckung wie bei normalen Steuern?

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Egal ob die Kirchensteuer vom gleichen Finanzamt wie die Einkommensteuer oder einem eigenen Kirchensteuerfinanzamt eingezogen wird, die Vollstreckungsanweisungen sind die selben. Nur dass die Kirche keine Säumniszuschläge erhebt/erheben lässt.