Steuerliche Anerkennung bei Heizungserneuerung in Immobilie mit Nießbrauch
Wir bewohnen eine Immobilie, 4-Familien Haus, das meiner Frau von Ihrem Vater übertragen wurde und er an den restlich vermieteten Wohnungen das Nießbrauchsrecht hat (sprich, er kassiert die Mieten) - wir wohnen mietfrei. Unlängst hat sich die alte Heizung verabschiedet und wir mussten in eine komplett neue Heizung investieren - die kompletten Kosten hierfür haben wir nun getragen (der Vater wollte sich auch nicht beteiligen). Nun versagt mir das Finanzamt die steuerliche Anerkennung der Heizungserneuerung, da wir mit der Immobilie keine Einnahmen erzielen (Begründung Finanzamt: Bei dem unentgeltlich bestellten Nießbrauch sind dem Eigentümer keine Einkünfte aus dem nießbrauchsbelasteten Grundstück zuzurechnen. Der Eigentümer dar AfA auf das Gebäude und Grundstücksaufwendungen, die er getragen hat, nicht als Werbungskosten abziehen, da er keine Einnahmen erzielt (Nießbrauchs-Erlass vom 24.07.1998; BGBl. I S. 914). Würde sich die Situation ändern, wenn mein Schwiegervater die Miete erhöht (wegen Modernisierung) und uns den Betrag der Mieterhöhung so zu sagen als Amortisationszahlung überweisen würde ?
Vielen Dank im voraus für eine Antwort
2 Antworten
Vater erzielt die Einnahmen. Vater darf die Ausgaben geltend machen. Rechnung lautet nicht auf den Vater, ergo kein Abzug. So einfach ist das Steuerrecht.
Da das Finanzamt die Anerkennung bereits versagt hat, und ihr so schnell wohl keine neue Heizung mehr anschaffen werdet, liegt dieses Kind schon im Brunnen.
Wenn der Vater die Miete erhöht hat er höhere Einnahmen. Was Euch nix bringt.
Wenn er Euch die "Mieterhöhung" überweist, hat er keine steuerliche Ausgabe, weil es nix mit der Erzielung von Einnahmen zu tun hat. Nach vorsichtiger Beurteilung ist es allerdings auch keine steuerlich relevante Einnahme bei Euch.
Was Euch fehte war die Beratung vor der Entscheidung:
Niesbraucht-Wohnrecht-Wohnrecht+Rente-?
Oder anders gesagt, fragt man nur den Notar, kommen Steuergesichtspunkte immer zu kurz. Im Nachinein eine Kompensation für das Nießbrauchsrecht zu vereinbaren, klappt leider nicht, denn nachträgliche Vereinbarungen werden nicht anerkannt.
Wenn er nun die Miete erhöhen würde und den Erhöhungsbetrag an Euch abführt, wäre das noch immer keine Kompensation für das Nießbrauchsrecht.
Ihr hättet vorher den steuerberater fragen sollen. Der hätte Euch einen Vertrag gezimmert, bei dem solche Unfälle nicht passiert wären.
Eine andere Alternative wär gewesen, wenn ihr dem Vater ein Darlehn für die Heizugnssanierung gegeben hättet, dann hätte er abziehen können.
Aber das sind eben leider nur alles Dinge "die gegangen wären wenn ....."
So ist leider ncihts mehr machbar.
MAl sehen, ob sich noch @Meandor und/oder @EnnoBecker melden.