Können Fahrtkosten zur Frühförderung eines Kindes von der Steuer abgesetzt werden?

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Nein. Solche Kosten sind bereits durch das Kindergeld abgegolten, da es sich hierbei um ehr geringe Beträge handelt. Sollten die Kosten jedoch sehr hoch sein, würde ich es versuchen diese als außerordentliche Kosten anzusetzen. Jedoch gilt auch hier ein hoher Selbstbehalt, den du warscheinlich nicht überschreiten wirst.